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Ein Privatmann reicht eine Erfindung beim Patentamt ein. Doch plötzlich wird diese zum Staatsgeheimnis. Wie konnte es dazu kommen – und welche Rolle spielt das “Büro 99”?
Baran D. hat etwas erfunden. Was, darüber spricht der Mann aus Ostwestfalen nicht. Und er durfte es zwischenzeitlich auch nicht. Das jedenfalls hatte ihm das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Juli mitgeteilt. Damals hatte er Post von der Münchner Behörde bekommen. Absender: Das “Büro 99”, zuständig im Patentamt für Geheimpatente. Jene Erfindungen, die nicht einfach so der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Zum Beispiel Waffensysteme.
Der Brief aus München kam nicht per Kurier, nicht einmal per Einschreiben, er lag einfach so in D.s Briefkasten. Das Schreiben war auch nicht als vertraulich oder geheim eingestuft.
Patent als Staatsgeheimnis eingestuft
Im Frühjahr hatte Baran D. ein Patent angemeldet und die dafür notwendigen Unterlagen beim Patentamt eingereicht. Nach mehreren Monaten Prüfung bekam er nun per Post die Rückmeldung: Der Sachverhalt sei neu im Sinne des Patentgesetzes. Aber: Der Inhalt der Anmeldung werde als Staatsgeheimnis bewertet und eingestuft. Dies habe das Verteidigungsministerium so beantragt.
Dann folgt in wenigen Sätzen die Begründung, wohl nicht ohne Grund in fett gedruckten Buchstaben: In fremden Händen erlaube dieses Patent die Ertüchtigung gegnerischer Kampffähigkeit, damit die Überwindung der deutschen Verteidigung, unter Umständen sogar die Gefährdung der nuklearen Abschreckung der NATO, woraus ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik entstehe. Die Erfindung müsse daher vor fremden Mächten geheim gehalten werden.
Mehr war dem Schreiben des Patentamtes nicht zu entnehmen.
Erfindung am heimischen Computer
Im “Büro 99” des Patentamtes werden Patentanmeldungen bearbeitet, die die Sicherheit Deutschlands betreffen. Sie werden dann von den Fachleuten des Amtes und weiteren Stellen, meist vom Verteidigungsministerium, geprüft und bewertet. Vor allem Patente der Rüstungsindustrie landen dort.
Baran D. arbeitet jedoch nicht für einen Rüstungskonzern. Auch nicht für eines der vielen Start-Ups, die inzwischen im Verteidigungssektor um lukrative Aufträge buhlen. D. hat gar nichts mit dem Militär zu tun. Er ist ein Privatmann. Seine Erfindung hat er ihm zufolge in seiner Freizeit gemacht, am heimischen Computer. Viele Stunden habe er sich mit wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigt. Bis ihm schließlich eine Idee gekommen sei.
Patentamt äußert sich nicht
Er habe sich dann, so erzählt D., an einen Bekannten gewandt. Der Naturwissenschaftler mit Kenntnissen in Physik und Maschinenbau habe überprüft, ob D.s Überlegungen stimmten. Im März reichte Baran D. einen dicken Stapel Unterlagen beim Patentamt ein. Wissenschaftliche Bewertungen und Formeln, detaillierte Beschreibungen seiner Erfindung.
Auf Anfrage teilte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit, dass man sich zu dem konkreten Fall nicht äußern könne.
Keine Betreuung durch staatliche Stellen
Der Fall von Baran D. ist ungewöhnlich: Rund 60.000 Erfindungen werden pro Jahr beim Patentamt angemeldet. 256 Patentanmeldungen wurden dem Verteidigungsministerium seit 2020 vom Patentamt zur Prüfung vorgelegt. Für 27 Patente hat das Ministerium in diesem Zeitraum eine Einstufung als Staatsgeheimnis beantragt. Nur zwei dieser Erfindungen stammen von Privatpersonen.
Seitdem ihm mitgeteilt wurde, dass er etwas erfunden habe, was die Sicherheit der Bundesrepublik und möglicherweise sogar die nukleare Abschreckung der NATO gefährde, habe er keinerlei Betreuung durch staatliche Stellen erhalten, berichtet D. Keine Beratung bezüglich seiner eigenen Sicherheit, oder wie er nun mit seiner Erfindung weiter umgehen solle. Auch das Verteidigungsministerium habe bislang keinen Kontakt zu ihm aufgenommen.
“In der Regel nimmt das Bundesministerium der Verteidigung in einem laufenden Verfahren keinen Kontakt zum Erfinder auf”, teilt eine Sprecherin mit. “Eine direkte Betreuung von Erfindern durch das Ministerium ist nicht vorgesehen. Die Betreuung von Erfindern erfolgt in der Wirtschaft durch einzelne Patentanwälte oder Patentanwaltskanzleien.”
Im Panzerschrank der Bundesrepublik
Ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), das für Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz zuständig ist, teilt mit: “Eine Informationsweitergabe zu Geheimpatenten an das BfV liegt im Zuständigkeitsbereich und Ermessen des Patentamts.” Oder anders gesagt: Wenn man gar nicht darüber informiert wird, wer solche sicherheitsrelevanten Erfindungen gemacht hat, kann man auch niemanden betreuen.
Die Einstufung als Staatsgeheimnis hat erhebliche Auswirkungen für einen Patentinhaber. Über den Inhalt der Erfindung darf man nicht sprechen, sie nicht weitergeben, nirgendwo veröffentlichen, auch nicht verkaufen. Die Erfindung landet quasi im Panzerschrank der Bundesrepublik, für den Erfinder kommt es einer geistigen Enteignung gleich. Betroffenen bleibt die Hoffnung auf Entschädigung. Aber: Wie will man den finanziellen Wert eines Staatsgeheimnisses bemessen? Wer soll festlegen, was es dem Staat wert ist, dass diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen?
Nur unter äußerst strengen Auflagen kann mit derartigen Patenten tatsächlich gearbeitet werden. Meist in Zusammenarbeit mit oder für die Bundeswehr. Selbst Anwälte, die mit solchen Erfindungen zu tun haben, müssen sicherheitsüberprüft sein.
Schreiben vom “Büro 99”
Doch der Fall von Baran D. hat inzwischen eine überraschende Wendung genommen: Nachdem der WDR das Patentamt dazu angefragt hatte, erhielt D. ein weiteres Schreiben aus dem “Büro 99”. Diesmal mit einer Aufforderung mitzuteilen, ob und falls ja, welche Künstliche Intelligenz (KI) für die Patentanmeldung verwendet worden sei. Und ob die Unterlagen in eine Cloud hochgeladen worden seien.
D.s Antwort: Er habe für die Erstellung der Unterlagen zur Patentanmeldung tatsächlich eine KI zu Hilfe genommen. Er habe jedoch nicht alle Informationen über seine Erfindung dort eingegeben.
Doch keine Geheimhaltung mehr
Kurz darauf die Antwort des Patentamts: Da D. eine KI genutzt habe, sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen, steht darin. Denn Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und zur Verbesserung der KI verwendet Die neue Bewertung lautet nun: “Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich”.
Überhaupt sei gar nicht erwiesen, dass die Erfindung von Baran D. tatsächlich funktioniere. Es handele sich bislang nur um Behauptungen, für die kein wissenschaftlicher Nachweis vorliege.
Erfinder D. fühlt sich ohnmächtig. Er würde gerne erfahren, wie das Patentamt plötzlich zu dieser Einschätzung gekommen ist. D. ist inzwischen mehr als irritiert über die deutsche Bürokratie und Verwaltung. Seine Erfindung möchte er dennoch als Patent anmelden – nun allerdings in den USA oder Kanada.

