Interview
100.000-Euro-Grenze streichen, Rentenbeiträge pflegender Angehöriger kürzen: Sparvorschläge im Entwurf zur Pflegereform sorgen für Unruhe. Wie es auch anders gehen könnte, erklärt Gesundheitsökonom Heinz Rothgang.
tagesschau.de: Das Gesundheitsministerium will die 100.000-Euro-Grenze für Kinder pflegebedürftiger Eltern streichen. Für wie wahrscheinlich halten Sie, dass diese Regelung kommt?
Heinz Rothgang: Das ist vollkommen unklar. Wenn, dann glaube ich nicht, dass da die Einnahmen so irre sprudeln werden. Sie ist ja nicht ohne Grund erst im Jahr 2019 geändert worden.
Vorher konnten Kinder auch mit Einkommen unter 100.000 Euro brutto herangezogen werden – aber es hat den Kommunen keinen Spaß gemacht. Denn man muss dem Geld hinterherlaufen. Viele haben das gar nicht eingesammelt, weil es eine sehr aufwändige Angelegenheit ist.
Was die Reform allgemein bewirken wird, sind steigende Eigenanteile für die zu Pflegenden – und damit auch mehr Sozialhilfe-Empfänger in den Kommunen. Damit steigen die Sozialhilfe-Kosten, wogegen die Länder protestieren werden.
“Es ging um gesellschaftliche Befriedung”
Man hat die Einkommensgrenze für die Heranziehung der Kinder 2019 auch abgeschafft, um eine gesellschaftliche Befriedung zu erreichen. Wir waren als Gesellschaft so weit zu sagen, dass Pflege nicht ausschließlich Aufgabe der Familien ist, sondern mit der Pflegeversicherung auch in staatlicher Verantwortung liegt.
Und jetzt Kinder wieder mehr heranzuziehen – nach dem Motto: Kinder haften für ihre Eltern, das ist auch eine problematische Frage in Bezug auf Solidarität und Subsidiarität. Die Politik hatte das Thema abgeräumt, jetzt schafft sie wieder viel Unruhe.
Zur Person
Heinz Rothgang ist Gesundheitsökonom und Pflegeforscher. Er leitet die Abteilung Gesundheit, Pflege, Alterssicherung am SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem die Langzeitpflege, Gesundheitspolitik und Demographie.
tagesschau.de: Einkommen sind ja unterschiedlich belastet mit Unterhaltspflichten für Kinder beispielsweise – wer entscheidet, was vom Rest noch übrig ist und herangezogen werden könnte?
Rothgang: Das ist ungeheuer aufwändig. Wir beobachten gerade umgekehrt, dass die Pflegeeinrichtungen die Zahlungen vom kommunalen Sozialhilfeträger schon jetzt nicht rechtzeitig bekommen – weil sie nicht hinterherkommen, die Fälle zu bearbeiten.
An dieser Stelle erkennt man die Überforderung der Bürokratie, das zügig abzuwickeln. Jetzt noch ein neues Arbeitsbeschaffungsprogramm aufzusetzen, um bei den Kindern zu durchleuchten, wie die individuellen Lebens-, Einkommens- und Vermögensumstände sind – das müsste ja berücksichtigt werden: Ich stelle es mir als Albtraum vor.
“Bewirkt das Gegenteil von dem, was wir tun müssten”
tagesschau.de: Kritiker sagen zur Reform, dass sie sehr einseitig die zu Pflegenden und deren Angehörige belastet. Zum Beispiel die Ankündigung, bis zu 30 Prozent weniger Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus den Pflegekassen zu zahlen.
Rothgang: Gerade dieser Punkt ist schlicht ein Skandal. Das ist ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen, die teilweise über Jahre Pflegearbeit leisten. Ohne sie würde nichts gehen.
Die Rentenversicherungsbeiträge waren von Anfang an Teil der Pflegeversicherung. Es war immer klar: Wer pflegt und damit auch für die Allgemeinheit etwas tut, der darf nicht mit Altersarmut dafür bestraft werden. Dies zu ändern, finde ich eigentlich von den schlimmen Regelungen die schlimmste in diesem Gesetzesentwurf.
Es bewirkt das Gegenteil von dem, was wir tun müssten, nämlich diese Pflegebereitschaft zu fördern. Wenn diese Menschen die häusliche Pflege nicht mehr übernehmen, würde das enorm teuer werden: Man müsste mehr kostenintensivere Versorgung durch Pflegekräfte sicherstellen.
tagesschau.de: Die Regierung sagt, irgendwo muss man sparen. Wäre dann eine solche gesellschaftliche Aufgabe eher über Steuermittel zu finanzieren?
Rothgang: Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung steht, man wolle die versicherungsfremden Leistungen identifizieren. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zur Pflegereform eingesetzt wurde, hat auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige als solche versicherungsfremden Leistungen identifiziert – und Steuerfinanzierung ist dann das, was logisch daraus folgt.
tagesschau.de: Sehen Sie noch weitere staatliche Verpflichtungen beim Pflegekassen-Defizit?
Rothgang: In der Pflege sind momentan noch die Corona-Ausgaben der größte Einzelposten. Da hat der Bund die Pflegeversicherung angewiesen, eine Prämie von 1.000 Euro an Beschäftigte in der Pflege auszuzahlen, regelmäßige Tests durchzuführen und leerstehende Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Das sind fünf bis sechs Milliarden Euro, die steuerfinanziert werden müssten. Das war von vorneherein klar, findet aber nicht statt.
Die Beiträge für pflegende Angehörige haben inzwischen ein Volumen von etwa fünf Milliarden Euro jährlich. Wenn der Finanzminister diese Mittel bereitstellen würde, hätten wir aktuell kein Defizitproblem in der sozialen Pflegeversicherung.
tagesschau.de: In der Regierung – gerade unionsseits im Kanzleramt – herrscht die Haltung vor, die Ausgaben müssten an die Einnahmen angepasst werden.
Rothgang: Es gibt natürlich Möglichkeiten, wie der Staat sich Geld beschaffen kann. Bei der Finanzierung der Bundeswehr ist man über neue Schulden gegangen. Wir haben eine Vermögenssteuer, die ausgesetzt ist und könnten mal eine ernsthafte Erbschaftsteuer erwägen. Wogegen ich mich wehre, ist diese Sachzwang-Logik mit der Behauptung, es sei kein Geld da.
Wenn man das Geld nicht organisieren will, soll man dazu stehen und sagen: Die Pflege ist mir nicht so viel wert. Es gibt rund sechs Millionen Pflegebedürftige und zehn Millionen pflegende Angehörige: Ob das eine kluge Strategie ist zu sagen, eure Umstände interessieren mich nicht – ist eine ganz andere Frage.
tagesschau.de: Es gibt immer wieder die Forderung nach einem Risikostrukturausgleich, also einem Kosten-Lasten-Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Was sagen Sie dazu?
Rothgang: Den finde ich zwingend. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001, das zwar eine Teilung in private und gesetzliche Pflegeversicherung erlaubt hat, aber unter der Maßgabe einer ausgeglichenen Lastenverteilung. Die ist bis heute nicht gegeben. Die Privatversicherten haben eine günstigere Alters- und Geschlechterstruktur sowie eine bessere Gesundheit. Das ist alles seit Jahren bekannt und ein Finanzausgleich absolut angezeigt.
Das Interview führte Corinna Emundts, tagesschau.de

