Lebenslange Haft für Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Lebenslange Haft für Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Stand: 26.06.2026 • 11:05 Uhr

2024 raste er mit einem Mietwagen auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Nun hat das Landgericht Magdeburg den Angeklagten Taleb A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe aus persönlichen Motiven heraus gehandelt.

Das Landgericht Magdeburg hat gegen den Todesfahrer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt von 2024 mit sechs Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten Taleb A. unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Außerdem ordnete das Gericht für den inzwischen 51-Jährigen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Mit Mietwagen in Menschenmenge

Taleb A. war am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren. Dabei beschleunigte er das Auto auf bis zu 48 Kilometer pro Stunde. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat festgenommen.

Übergangsgebäude für Verhandlungen

Mehr als 200 Betroffene waren im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren für die Urteilsverkündung gekommen. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Tat laut Anklage lange geplant

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge war die Tat lange im Voraus geplant. Der Mann aus Saudi-Arabien habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt.

In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Prozess “keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht” gezeigt zu haben.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Angeklagter arbeitete als Psychiater

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt.

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