Exklusiv
Der Generalbundesanwalt hat im Fall der gesprengten Nord-Stream-Pipelines Anklage gegen einen Ukrainer erhoben. Laut ARD, SZ und Zeit soll sich der Ex-Soldat in abgehörten Telefonaten selbst belastet haben. Er wird in Hamburg vor Gericht stehen.
Generalbundesanwalt Jens Rommel hat nach Informationen von ARD, Süddeutsche Zeitung (SZ) und Die Zeit erstmals einen mutmaßlichen Saboteur der Nord-Stream-Pipelines angeklagt. Deutschlands höchster Strafverfolger wirft dem Ukrainer Serhii K. demnach Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur – nach dem Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen -, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor.
Nach Erkenntnissen der Ermittler führte K. das Sabotageteam an. Er soll auch das Kommando an Bord der “Andromeda” gehabt haben. Von dieser Segeljacht aus wurde der Sprengstoffanschlag auf die Pipelines im Herbst 2022 ausgeführt. Er sitzt mittlerweile in Hamburg in Untersuchungshaft, nachdem er im vergangenen Sommer während einer Urlaubsreise in Italien festgenommen worden war.
Offenbar erdrückende Beweislast
Nach Informationen von ARD, SZ und Die Zeit soll die Beweislast gegen K. erdrückend sein. Demnach sprach der Ukrainer offenbar unter anderem aus der Auslieferungshaft in Italien heraus am Telefon mit Verwandten und Bekannten über die Anschläge – und belastete sich dabei selbst. Auch fanden Ermittler offenbar auf seinem Mobiltelefon Beweise dafür, dass er in den Anschlag verwickelt war, wie es aus Sicherheitskreisen hieß.
Eine ukrainische Crew mit mehreren zivilen Tauchern soll vor knapp vier Jahren selbstgebaute Bomben am Meeresgrund der Ostsee platziert haben. Am 26. September 2022 detonierten die mit Zeitzündern versehenen Sprengsätze und zerstörten drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Die Leitungen waren für Gasimporte aus Russland gebaut worden. Vor dem Start des Überfalls auf die Ukraine strömte durch Nord Stream 1 mehr als die Hälfte des russischen Gases für den deutschen Markt. Nord Stream 2 war dagegen noch nicht in Betrieb gegangen, als die bereits mit Gas gefüllten Röhren zerstört wurden.
Im Zuge der Ermittlungen entdeckten Spezialisten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei auf einer Segeljacht namens “Andromeda” Spuren eines Gemisches der militärischen Sprengstoffe Hexogen und Oktogen. Insgesamt wurden sieben Tatverdächtige identifiziert – einer von ihnen, ein Soldat, soll allerdings in der Zwischenzeit im Krieg gegen Russland gefallen sein. Die Ermittler kamen den Tatverdächtigen unter anderem durch Kontrolldaten des polnischen Grenzschutzes auf die Schliche. Darunter waren auch Informationen zu Serhii K.
Angehöriger einer militärischen Spezialeinheit
Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Dezember geht hervor, dass K. Elite-Soldat gewesen sein soll. Darin heißt es, dass er zur Tatzeit “Angehöriger einer militärischen Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte im Offiziersrang – also mit Führungsverantwortung” gewesen sein soll. Auf eine aktuelle Anfrage antworteten die Anwälte von K. bislang nicht.
In dem BGH-Beschluss wird ebenfalls ausgeführt, dass die Tat hochwahrscheinlich “in fremdstaatlichem Auftrag” im Rahmen einer geheimdienstlichen Operation durchgeführt wurde. Verantwortlich sollen demnach staatliche Stellen in Kiew gewesen sein.
Bei dem Drahtzieher des Anschlags handelt es sich wohl um den ehemaligen ukrainischen Geheimdienstoffizier Roman Tscherwinsky. Er bestreitet die Vorwürfe. Die heikle Operation soll Insidern zufolge von dem damaligen ukrainischen Armeechef Walerij Saluschnyj abgesegnet worden sein. Auch Saluschnyj bestreitet das. Ob der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj von Saluschnyi informiert wurde, ist unklar. “Ich bin Präsident, und ich gebe entsprechende Befehle”, hatte Selenskyj in der Vergangenheit gesagt. “Nichts dergleichen hat die Ukraine getan. Ich würde nie so handeln.”
Die Saboteure aber sahen die Pipelines nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine offenbar als legitimes militärisches Ziel an.
Beschwerde zurückgewiesen
Wie aus einer Haftbeschwerde der Verteidigung des angeklagten Serhii K. hervorgeht, forderte der Ukrainer Schutz vor weiterer Strafverfolgung wegen sogenannter funktioneller Immunität. Da der Anschlag auf die Röhren eine kriegerische Handlung gegen Russland gewesen sei, so das Argument, habe K. als Soldat gehandelt. Die Zerstörung von Infrastruktur, die für den russischen Aggressor wichtig gewesen sei, sei nach internationalem Recht erlaubt gewesen. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde zurück. Der Prozess gegen Serhii K. soll im Herbst vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnen.
Die Ermittler hatten zunächst gehofft, mindestens einem weiteren Tatverdächtigen den Prozess in Deutschland machen zu können. Der Ukrainer Wolodymyr S. soll den Ermittlungen zufolge als Taucher an der Aktion beteiligt gewesen sein. Laut Haftbefehl soll er mit anderen “in arbeitsteiliger Begehungsweise” insgesamt “mindestens vier Sprengsätze” an den Röhren angebracht haben – wobei S. sich als “Taucher an den Tauchgängen zur Anbringung der Sprengsätze beteiligte”. Der Ukrainer war im vergangenen September in Polen, wo er mit seiner Familie lebt, festgenommen worden.
Ein Gericht in Warschau untersagte überraschenderweise die Auslieferung des Mannes – ein sehr seltener Vorgang innerhalb der Europäischen Union. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Angriff auf die Pipelines als militärische Aktion in einem Krieg zu verstehen sei. Für eine Einzelperson könne daher keine strafrechtliche Verantwortung bestehen. Der Richter stellte zudem infrage, ob Deutschland für den Fall überhaupt zuständig sei, da sich die Explosionen in internationalen Gewässern ereigneten.
S. selbst hatte polnischen Journalisten gesagt, er habe in Deutschland keine Verbrechen begangen und die Pipelines nicht gesprengt. Sein Anwalt erklärte in der Verhandlung, sein Mandant sei nicht an der Ostsee und auch nicht beim Militär gewesen. Die überraschende Ablehnung der Auslieferung hatte sogar der polnische Premierminister Donald Tusk kommentiert: Es liege nicht im Interesse Polens, so der Regierungschef, den Mann auszuliefern.