Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge

Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge

Stand: 27.03.2026 • 11:56 Uhr

Die Koalition hat eine Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht: Ab 2027 soll ein staatlich gefördertes Modell die Riester-Rente ersetzen. Es soll günstiger und renditestärker sein – doch vieles ist noch offen.

Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition entschied das Parlament, die Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen. Die neuen Produkte seien kostengünstiger, flexibler und vor allem renditestärker, erklärten Union und SPD.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte kurz vor der Abstimmung, die Reform sei “ein wirklicher Meilenstein”. Mit ihr werde die private Altersvorsorge für kleinere Einkommen und Familien attraktiver gemacht. Sie lohne sich nun “wirklich ab dem ersten Euro”, betonte der Minister.

Die Bundesregierung will erreichen, dass mehr Menschen privat Geld für die Rente zurücklegen. Gegen die Pläne der Regierungskoalition stimmte die Linkspartei. Grüne und AfD enthielten sich. Nun muss sich der Bundesrat mit der Reform befassen. Sie soll ab 1. Januar 2027 gelten.

Berücksichtigung von Selbstständigen

Die genaue Ausgestaltung muss noch über eine Verordnung geregelt werden. Neben einer Altersvorsorge, bei der 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert auch ausgezahlt werden, soll es künftig auch eine Variante mit 80-prozentiger Garantie und ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien geben, das höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht.

Dazu soll insbesondere ein leicht verständliches Standardprodukt mit gedeckelten Verwaltungskosten eingeführt werden, das Geringverdienern den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll. Dieses soll von einem öffentlichen Träger angeboten werden. Anders als bisher sollen auch alle Selbstständigen einbezogen werden.

Maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich

Bei einem Sparbetrag bis zu 360 Euro im Jahr gibt der Staat pro eingezahltem Euro 50 Cent dazu. Für Sparbeträge von 360 bis 1.800 Euro wird jeder privat eingezahlte Euro staatlich um 25 Cent aufgestockt. Damit ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich möglich. Der Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr kann bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht werden.

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