Nachfolger der Riester-Rente: Wie man künftig privat fürs Alter vorsorgen kann

Nachfolger der Riester-Rente: Wie man künftig privat fürs Alter vorsorgen kann


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Stand: 27.03.2026 • 13:01 Uhr

Für die zunehmend unbeliebte Riester-Rente gibt es ab 2027 eine Alternative. Welche Spar-Varianten bietet das neue System privater Altersvorsorge und was wird aus alten Riester-Verträgen? Ein Überblick.

Was ist das Ziel der neuen Altersvorsorge?

Vor allem, dass mehr Menschen privat Geld für die Rente zurücklegen. Denn die gesetzliche Rente hat Probleme: Immer weniger Menschen zahlen ein, gleichzeitig gibt es mehr und ältere Rentner. Private Vorsorge wird deshalb immer wichtiger, damit man im Alter seinen Lebensstandard halten kann.

Was ist das Problem mit der Riester-Rente?

Seit 2002 gab es eine staatlich geförderte Altersvorsorge – die Riester-Rente. Sie war unter Rot-Grün eingeführt worden, um Bürgern mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Damit sollten Kürzungen beim gesetzlichen Rentenniveau wettgemacht werden. Das nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Modell steht aber seit Langem in der Kritik – zu hohe Kosten, zu geringe Rendite, eine komplizierte Förderlogik. Die Vorgabe, dass Anbieter zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren müssen, erschwerte eine renditestarke Anlage am Kapitalmarkt.

Wie viele Riester-Verträge gibt es?

Nach ihrer Einführung wuchs die Zahl der Riester-Verträge schnell und erreichte Ende 2017 mit über 16,6 Millionen ihren Höchststand. Seit 2018 ist die Zahl rückläufig. Ende 2024 gab es laut Regierungsangaben noch knapp 15 Millionen Verträge. Bis zu einem Viertel der Verträge wird aber nicht mehr aktiv bespart. Eine Kündigung der Riester-Rente ist mit hohen Einbußen verbunden, vorzeitige Auszahlungen vor Rentenbeginn sind nicht möglich.

Was ist nun geplant – und welche Varianten gibt es?

Kern der Reform ist die Abkehr von der verpflichtenden Beitragsgarantie. Das soll höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen. Künftig haben Sparer die Wahl zwischen verschiedenen Produkten. Bei einem Altersvorsorgedepot wird das Geld ohne Garantien am Kapitalmarkt angelegt, zum Beispiel in Aktienfonds. Dies bietet höhere Renditechancen, birgt aber auch Verlustrisiken.

Für sicherheitsorientierte Sparer gibt es weiter Garantieprodukte, bei denen zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Zudem werden Abschlusskosten über die Laufzeit gestreckt, Wechsel der Anbieter erleichtert und neben lebenslangen Renten auch Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr zugelassen.

Warum soll es nun auch einen öffentlichen Anbieter geben?

Um den Einstieg zu erleichtern, wird ein einfaches und transparentes Standarddepot eingeführt. Die Idee: Dieses Depot soll günstige Bedingungen haben – und dann auch private Finanzinstitute unter Druck setzen, nachzuziehen. So werden die jährlichen Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent statt 1,5 Prozent gedeckelt. Die Versicherungswirtschaft sprach von einem “Staatsfonds”. Das sei ein falscher Ansatz. Verbraucherschützer fordern aber schon länger ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt.

Wer kann die neue Förderung nutzen?

Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Künftig steht die staatliche Förderung auch Selbstständigen offen. Damit soll deren oftmals schwieriger Situation bei der Altersvorsorge entgegengewirkt werden.

Wie sieht die staatliche Förderung genau aus?

Die staatliche Förderung wird einfacher und für viele großzügiger: Die komplizierte Berechnung eines persönlichen Mindestsparbetrags entfällt. Künftig wird jeder eingezahlte Euro bis zu einer bestimmten Grenze direkt vom Staat bezuschusst.

Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent vom Staat dazu. Dies gilt für die ersten 360 Euro an jährlichem Sparbeitrag. Für jeden weiteren Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 Euro. Dies ist deutlich mehr als die bisherige pauschale Grundzulage von 175 Euro.

Kinderzulage: Besonders Familien werden stärker gefördert. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten Eltern künftig bereits, wenn sie 25 Euro pro Monat sparen. Bisher waren im Regierungsentwurf 100 Euro monatlich vorgesehen. Bis zu diesem Betrag verdoppelt der Staat also jeden selbst eingezahlten Euro für jedes Kind.

Wann geht es los?

Ab 1. Januar 2027 sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte und die neue staatliche Förderung den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.

Was können Sparer mit alten Riester-Verträgen jetzt tun?

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann entscheiden, ob man den alten Vertrag unverändert behalten, ihn ändern oder ganz in das neue Modell wechseln möchte. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz.

Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann man entscheiden, ob man künftig in ein Produkt mit oder ohne Garantien einzahlt. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgeverträgen soll generell einfacher werden. Dafür sollen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Bisher fällt alles am Anfang an. Wenn man wechselt, zahlt man also die gesamte Summe nochmal. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter außerdem nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.

(Quelle: Reuters, dpa, afp)

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