Bereits mehrfach machte Finanzminister Klingbeil deutlich, dass er das Ehegattensplitting für neugeschlossene Ehen abschaffen will. Jetzt hat er eine Alternative vorgeschlagen: das sogenannte fiktive Realsplitting.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting durch ein alternatives Modell zur Besteuerung von Paaren zu ersetzen. “Für die Zukunft soll das bestehende Konzept durch ein sogenanntes fiktives Realsplitting abgelöst werden”, heißt es in einem Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Zuvor hatte der Spiegel berichtet.
Das Realsplitting stärke Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu privilegieren. Der SPD-Chef hatte bereits angekündigt, das Ehegattensplitting für neue Ehen reformieren zu wollen, da es “nicht mehr dem modernen Ehe- und Familienbild in unserer Gesellschaft” entspreche.
Klingbeil wolle “steuerliche Fehlanreize beseitigen, die vor allem Frauen in der Teilzeitfalle halten” und stattdessen bewirken, dass beide Partner in Vollzeit arbeiten.
Fiktives Realsplitting als Alternative
Bei dem Realsplitting können die Partner einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. Das Ministerium schlägt vor, sich dafür am Unterhaltshöchstbetrag zu orientieren, der für geschiedene und dauerhaft getrennt lebende Ehepartner gilt.
Diese 13.805 Euro könnte der Partner, der mehr verdient, bei sich abziehen. Die Person, die weniger verdient, könnte ihn dann mit einem geringeren Prozentsatz versteuern. “Damit können Partnerschaften weiterhin von Vorteilen im Steuertarif profitieren – aber nur noch in einem begrenzten Umfang”, erklärte das Ministerium.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist fast so alt wie die Bundesrepublik. Es wurde eingeführt, als der Kanzler Konrad Adenauer hieß, unter anderem mit der Begründung, die Ehe sei als steuerliche Leistungsgemeinschaft anzusehen. 2013 wurde Ehegattensplitting auch auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt.
Das Splitting funktioniert so: Die Finanzämter zählen die Einkommen der Partner zusammen, so ergibt sich das gemeinsame Jahreseinkommen, das dann durch zwei geteilt wird. Die Steuer wird jeweils für die Hälfte des Einkommens berechnet und dann verdoppelt.
Das Splitting führt zu Steuervorteilen für Paare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Praktisch bedeutet das Splitting aus Sicht von Kritikern deswegen einen steuerlichen Fehlanreiz – in der Praxis vor allem für Frauen, die Teilzeitjobs haben und dabei bleiben, statt mehr zu arbeiten, weil sie sonst den Steuervorteil durch das Splitting gefährden würden. Wird der Einkommensunterschied in einer Partnerschaft kleiner, dann verringert sich auch der Splittingeffekt. Fachleute gehen davon aus, dass bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings deutlich mehr Frauen Vollzeit arbeiten würden.
Befürworter verweisen hingegen auch auf das Grundgesetz. Es stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, auch deshalb hält die Union am Ehegattensplitting fest.
Mit Informationen von Mario Kubina, ARD-Hauptstadtstudio
Der bisher besonders große Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen. Bei Paaren mit ähnlichem Einkommen ergäben sich keine Unterschiede. Darüber hinaus will das Ministerium die jetzige Besteuerung für bereits bestehende Ehen beibehalten.
Vorschlag für zusätzliche Reform der Lohnsteuerklassen
Auch die Lohnsteuerklassen für Ehepaare will das Finanzministerium teils reformieren. Klasse III und V sollen für alle – und damit auch für bestehende – Partnerschaften abgeschafft werden. Bisher zahlt dabei meist eine Person verhältnismäßig wenig Steuern (Klasse III) und die andere sehr viel (Klasse V).
Stattdessen sollen alle Paare das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) nutzen. Damit könnten Fehlanreize durch die Steuerklassenwahl beseitigt und das Erwerbseinkommen von zumeist Frauen bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gerecht besteuert werden, so das Ministerium.
Abkehr vom Ehegattensplitting “nur ein Baustein”
Dennoch könne die Reform des Ehegattensplittings nur ein Baustein für gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt sein, hieß es in dem Papier. Es gehe auch darum, “die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit weiteren Maßnahmen zu verbessern”. Deswegen stelle der Bund von 2026 bis 2029 jährlich fast eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung.
Das Ehegattensplitting steht seit Jahren in der Kritik. Die SPD bemängelt, dass Geringverdienende – meist Frauen – dadurch weniger Anreiz zur Arbeit haben. Die Union war bislang allerdings strikt gegen eine Abschaffung des Splittings.

