Pistorius: Keine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

Pistorius: Keine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

Stand: 08.04.2026 • 08:06 Uhr

Müssen sich jetzt alle wehrfähigen Männer Auslandsreisen genehmigen lassen? Laut neuem Wehrdienstgesetz ist das der Fall. Doch Verteidigungsminister Pistorius versichert, dass diese Pflicht nicht greifen wird – solange kein Ernstfall eintritt.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius tritt Kritik an einer Regelung im seit Jahresbeginn geltenden neuen Wehrdienstgesetz entgegen. Es geht um eine Vorgabe in Paragraf 3 des Gesetzes: Die besagt, dass sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Doch der SPD-Minister betont: Eine solche Genehmigung ist nicht nötig – zumindest solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

“Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen, alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung”, stellte Pistorius klar. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden. Von der Genehmigungspflicht soll es eine generelle Ausnahme geben. Dafür soll im Laufe der Woche eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen werden, als Ergänzung zum neuen Wehrdienstgesetz. “Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird”, hieß es von Pistorius weiter.

Regelung dient Wehrerfassung im Ernstfall

Trotzdem verteidigte der SPD-Politiker die im Gesetz vorgesehene Regelung. Sie sei notwendig – “und zwar vorsorglich”. Denn der Verzicht auf die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte gelte, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Anders sei die Lage, wenn ein “Spannungs- oder Verteidigungsfall” auftreten sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste. “Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht”, betonte Pistorius.

Genau für einen solchen “Bedarfsfall” wurde die Regelung geschaffen, wie zuvor schon das Bundesverteidigungsministerium erklärt hatte. Um im Ernstfall zu wissen, “wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält”.

Meldepflichten gab es schon vorher

Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.

Kern des sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Mitte Januar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Fragebögen zum Wehrdienst zu verschicken. Sie gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig geworden sind.

Frauen sind nicht verpflichtet, an der Musterung teilzunehmen. Mit dem neuen Wehrdienst soll die Bundeswehr personell aufgestockt werden. Das Ziel ist es, die Zahl von derzeit mehr als 180.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten auf mindestens 260.000 zu erhöhen.

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