Wer als Besserverdiener gesetzlich krankenversichert ist, soll den Plänen der Bundesregierung zufolge mehr zahlen. Manche dürften deswegen in eine Privatversicherung wechseln. Was es dabei zu beachten gilt.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gilt weiterhin: Privat versichern können sich bei weitem nicht alle. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist die gesetzliche Krankenversicherung die einzige Option. Momentan ist diese Grenze auf monatlich 6.450 Euro brutto festgelegt.
Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, zählt zu den freiwillig in der GKV Versicherten und kann gegebenenfalls in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch für Selbstständige, die freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Kasse sind, ist ein Wechsel in die PKV denkbar.
Gutverdiener sollen mehr zahlen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, dass die GKV für Gutverdiener teurer werden soll – deswegen wird nun diskutiert, ob jetzt vermehrt freiwillig Versicherte in die PKV wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze soll einmalig um 300 Euro pro Monat steigen. Derzeit liegt die höchste Summe, bis zu der gesetzlich Versicherte Kassenbeiträge abführen, bei 5.812,50 Euro.
Gleichzeitig soll es auch erst ab einem höheren Einkommen möglich werden, sich privat zu versichern. Auch die Versicherungspflichtgrenze soll einmalig um 300 Euro angehoben werden. Im Moment liegt die Schwelle, ab der Arbeitnehmer in die PKV wechseln können, bei 6.450 Euro Monatseinkommen.
Sowohl Beitragsbemessungsgrenze als auch Versicherungspflichtgrenze steigen regelmäßig. Damit will die Politik den allgemeinen Anstieg der durchschnittlichen Gehälter nachvollziehen. Die jetzt angekündigten außerordentlichen Anhebungen verschieben beide Grenzen außer der Reihe nach oben.
Nicht alle werden wechseln dürfen
Nicht alle, die von der geplanten Sondererhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen wären, könnten in die PKV wechseln. Denn für Arbeitnehmer bleibt der Wechsel erst ab einem Monatseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro möglich, die derzeit bei 6.450 Euro liegt, und künftig voraussichtlich bei 6.750 Euro.
Und für alle freiwillig Versicherten, egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige, gilt: Der Wechsel in die PKV ist mit Hürden verbunden. Privatversicherer kalkulieren ihre Prämien nach Geburtsjahr und Vorerkrankungen. Je nach Alter und Krankengeschichte kann es teuer werden, oder Anträge werden gegebenenfalls ganz abgelehnt.
Spekulationen über Wechsler-Zahl
Wie viele Menschen wegen einer zusätzlichen Belastung in der GKV zu den Privaten wechseln würden, lässt sich nicht genau vorhersagen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, es habe bei seinen Berechnungen einen “Abwanderungseffekt” von rund 100.000 Personen zugrunde gelegt.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung erklärt dazu: “Reine Modellszenarien gehen regelmäßig an der Lebenswirklichkeit vorbei.” Der PKV-Verband beziffert die Nettobelastung durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze auf 17,50 Euro im Monat, wenn man den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und Steuereffekte herausrechnet. Die private Krankenversicherung sei “eine Lebensentscheidung”, erklärt der Verband und ergänzt: Da spiele eine monatliche Zusatzbelastung von 17,50 Euro keine zentrale Rolle.
“Nicht für jeden sinnvoll”
Das geplante Reformpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert nichts am Nebeneinander von GKV und PKV. Und es ändert sich nichts an den Empfehlungen von Verbraucherschützern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) etwa urteilt über die PKV: “Nicht für jeden sinnvoll.”
In der GKV richtet sich der monatliche Beitrag weiterhin nach dem Einkommen oder bei Ruheständlern nach der Rente. Die Private Krankenversicherung wirtschaftet nach einem völlig anderen Prinzip: Sie berechnet, welche Kosten ein Antragsteller statistisch gesehen mitbringt und bietet dementsprechend Tarife an.
Junge gesunde Nichtraucher können daher vergleichsweise günstige Tarife angeboten bekommen. Ältere Menschen, die etwa an einer chronischen Krankheit leiden, müssten hohe Tarife zahlen oder bekommen möglicherweise überhaupt keine Police. Und es gilt weiterhin: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist mindestens schwierig, oft sogar unmöglich.
Kostendruck auch bei Privaten
Der schnelle Anstieg der Ausgaben, den die Bundesregierung jetzt mit einem GKV-Reformpaket bremsen will, verschont auch die PKV nicht. Die privaten Versicherer haben entsprechend viele ihrer Tarife in letzter Zeit deutlich angehoben. Zum Jahresbeginn 2026 hat der PKV-Verband über Prämienerhöhungen bei 60 Prozent der Versicherten berichtet. Im Schnitt seien die Kosten um 13 Prozent gestiegen.
In der PKV gibt es dabei nicht die gleichen Möglichkeiten wie in der GKV, um Kosten zu dämpfen. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Politik Vorgaben machen, um die Ausgaben zu bremsen, so wie es jetzt mit dem angekündigten Reformpaket geplant ist.
In der PKV ist eine solche Ausgabenbegrenzung per Gesetz nicht vorgesehen. Die Privaten müssen auf andere Möglichkeiten zur Kostensteuerung zurückgreifen, etwa Selbstbeteiligungen der Versicherten.
Kritik an Einsparungen bei Arzneimitteln
Weil sie selbst nur einen begrenzten Spielraum bei der Steuerung der Kosten haben, fordern die privaten Krankenversicherer von der Bundesregierung entschiedenere Sparmaßnahmen in der GKV. Denn etwa bei Arzneimitteln hängt das Niveau der Preise, die die private Krankenversicherung zahlt, am Preisniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
So erklärt sich, dass der PKV-Verband die angekündigten Sparmaßnahmen bei Arzneimitteln als “nicht hinreichend” kritisiert, mit der Begründung: “Sie werden den starken Arzneimittelausgabensteigerungen in GKV und PKV nicht gerecht.”


