Entwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz: Klimaneutralität auf wackligem Boden

Entwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz: Klimaneutralität auf wackligem Boden

Stand: 05.05.2026 • 21:19 Uhr

Bislang gab es nur grobe Eckpunkte – nun einen konkreten Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Papier zeigt, welche Regeln beim Heizen gelten sollen. Scharfe Kritik folgt direkt.

Anne-Katrin Mellmann

Jannik Pentz

Für die neuen Vorgaben im Heizungskeller braucht es eine Menge Papier. Genau 166 Seiten lang ist der Gesetzentwurf zur “Änderung des Gebäudeenergiegesetzes”, das vielen besser als “Heizungsgesetz” bekannt ist.

In dem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, verspricht das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Energie, es solle nun “technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher” werden. Demnach sollen auch nach 2045 noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden – also dann, wenn Deutschland eigentlich klimaneutral sein will.

Deshalb darf auch in Zukunft nicht jeder heizen, wie er will. Weiterhin geplant bleibt die sogenannte Biotreppe, wonach eine Mindestquote von Grüngas und Grünheizöl eingeführt werden sollen. Vorgesehen ist, diesen nachhaltigen Anteil stufenweise heraufzusetzen: Von zehn Prozent ab 2029 bis 60 Prozent im Jahr 2040.

“Leitplanken für erneuerbare Wärme aufgeweicht”

Den Grünen im Bundestag reicht das nicht. “Katherina Reiche wird ihrem Ruf gerecht und treibt Deutschland weiter in die Abhängigkeit von Öl und Gas”, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden. Auch die AfD kritisiert den Entwurf und plädiert dafür, das Gesetz ersatzlos zu streichen. “Warum werden Leute gezwungen, dem Öl und Gas Bioanteile zuzufügen?”, sagt Steffen Kotré. “Die Biotreppe muss weg”.

Warum auch das neue Gesetz auf Vorgaben setzt, steht allerdings klar im Entwurf. “Die Klimaschutzziele gelten”, heißt es dort. Experten haben allerdings Zweifel, dass die Klimaneutralität bis 2045 mit dem aktuellen Entwurf machbar ist. “Weil klare Leitplanken für erneuerbare Wärme aufgeweicht werden”, sagt Energieexpertin Claudia Kemfert vom DIW Berlin. “Die Klimaziele im Gebäudesektor werden so deutlich schwerer erreichbar.”

Klimaneutralität noch erreichbar?

Offen ist vor allem die Frage, wie die Klimaneutralität ab 2040 erreicht werden soll. Laut dem Gesetzentwurf dürfen dann nämlich weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, sofern diese mit mindestens 60 Prozent nachhaltigen Brennstoffen betrieben werden. Im Umkehrschluss heißt das: 40 Prozent sind eben nicht nachhaltig und klimaneutral.

Der zuständige Minister für Umwelt und Klimaschutz, Carsten Schneider (SPD), äußert sich auf Anfrage der ARD nicht dazu. Und auch das zuständige Wirtschaftsministerium räumt ein, dass das aktuelle Gesetz noch nicht ausgereift ist. Für den Zeitraum ab 2045 gebe es noch keine Regeln. “Weitere Treppen bzw. Abstufungen werden folgen”, sagt eine Sprecherin.

Darüber hinaus verweist das Wirtschaftsministerium darauf, dass das Gesetz auch weiterhin evaluiert werden soll. 2030 soll das neue “Heizungsgesetz” – was offiziell nun Gebäudemodernisierungsgesetz heißt – dann nochmal genau geprüft und eventuell nachgebessert werden.

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