Binnen fünf Werktagen muss der US-Technologiekonzern Meta anderen KI-Anbietern freien Zugang zu seinem Messengerdienst WhatsApp bieten. Das hat die EU-Kommission entscheiden. Geschieht das nicht, drohen empfindliche Strafen.
Der US-Konzern Meta muss konkurrierenden Anbietern von Künstlicher Intelligenz (KI) freien Zugang zum Messengerdienst WhatsApp gewähren. Die EU-Kommission erließ eine einstweilige Anordnung gegen den Technologiekonzern. Meta muss den Rivalen binnen fünf Werktagen wieder Zugriff auf die Schnittstelle gewähren, über die Firmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen. Im vergangenen Oktober hatte Meta diesen Zugriff gesperrt.
Die EU-Kommission fürchtet ansonsten “ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden” für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten. Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern.
Die meisten Nutzer kennen Whatsapp als Messengerdienst für private Chats. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst. Mit ihm können Sie die Kundenkommunikation steuern: Verbraucher können dann via Whatsapp den Kundendienst kontaktieren oder Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.
Andere Anbieter wurden ausgeschlossen
Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. WhatsApp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. “Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit WhatsApp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird.”
Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen. Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzer nur Metas eigene KI (“Meta AI”) zur Verfügung stehe.
Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein. Das jedoch werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es.
Meta drohen hohe Strafen
Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Meta-Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Ein Sprecher von Meta hatte im Februar mitgeteilt, es gebe keinen Grund für die EU einzugreifen. “Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können”, argumentierte der Sprecher. Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei. Meta kündigte an, vor Gericht gegen die Entscheidung vorzugehen.
Weitere Verfahren gegen Meta
Gegen Meta laufen unabhängig davon Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. So schützen Facebook und Instagram Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote, wie die EU-Kommission Ende April mitgeteilt hatte.
Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, das sie selbst in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt haben. Ansonsten droht eine empfindliche Strafe – bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.

