Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen verlängern

Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen verlängern

Stand: 11.06.2026 • 09:00 Uhr

Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen seien zu kurz, sagt Bundesjustizministerin Hubig. Sie will sie auf 20 Jahre verlängern. Das Thema wird heute bei der Justizministerkonferenz auf den Tisch kommen.

Vor der heute beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Sie fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen zu verlängern.

“Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre – das ist zu kurz”, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre – “so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch”. Dies sollte schnellstmöglich angepasst werden.

Hubig will auch “Nur Ja heißt Ja”

Hubig wiederholte außerdem ihre Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt den Grundsatz ‘Nur Ja heißt Ja’ ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Viele europäische Staaten hätten diese Regelung schon, sagte sie.

Bis 2016 habe nur dann eine Vergewaltigung vorgelegen, wenn ein Opfer sich körperlich wehrte. “Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu ‘Nein heißt Nein’ gegangen.” Nun sei die Zeit reif für den nächsten Schritt, betonte die SPD-Politikerin. Betroffene wären so auch dann geschützt, “wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ‘Nein’ artikulieren können”.

Mehrere Beschlüsse zum Sexualstrafrecht erwartet

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern werden heute mehrere Beschlussvorlagen zum Sexualstrafrecht eingebracht. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) will die Verjährungsfrist bei bestimmten Vergewaltigungsfällen verlängern.

“Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an”, sagte Gallina. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Dass diese dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten, höhle den Schutzgedanken des Gesetzes aus.

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