Bundeskabinett bringt Recht auf Reparatur auf den Weg

Bundeskabinett bringt Recht auf Reparatur auf den Weg


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Stand: 25.03.2026 • 16:50 Uhr

Reparieren statt wegwerfen: Um das zu fördern, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Das Recht auf Reparatur soll etwa für Geräte wie Waschmaschinen und Handys gelten – und nimmt die Hersteller in die Pflicht.

Hersteller sollen künftig Anreize für Reparaturen liefern, statt Kunden zum Neukauf von Smartphone, Kühlschrank oder Waschmaschine zu drängen. Dafür soll ein neues Gesetz sorgen. Das Bundeskabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig zugestimmt. Das Recht auf Reparatur stärke Verbraucherinnen und Verbraucher und führe zu mehr Nachhaltigkeit, teilte die SPD-Politikerin mit. Was genau das neue Gesetz vorsieht.

Konstruktion muss Reparatur erlauben

Das Recht auf Reparatur soll Hersteller dazu verpflichten, innerhalb der üblichen Lebensdauer eines Geräts Reparaturen zu einem angemessenen Preis zu übernehmen. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie.

Zudem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie überhaupt reparieren kann. Ersatzteile müssen vom Hersteller außerdem zu angemessenen Preisen angeboten werden, “die nicht von der Reparatur abschrecken”, heißt es in den Gesetzesplänen. Der Bundestag muss noch über die neue Regelung beraten. Bis zum 31. Juli soll das Gesetz fertig sein – das muss es auch, denn mit den vorgeschlagenen Änderungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die diese Frist vorsieht.

Rechte über Gewährleistung hinaus

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gäbe es damit mehr Rechte als bisher. Denn aktuell haben sie nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf eine Reparatur. Das neue Recht betrifft dann alle Geräte, für die Hersteller schon nach bisheriger Rechtslage Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum vorhalten müssen. Das sind vor allem technische Geräte wie etwa Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke.

Geltungszeiträume variieren je nach Produkt

Je nach Produkt gelten dann unterschiedliche Zeiträume, in denen sie repariert werden müssen. Diese richten sich nach der “üblichen Lebenszeit”. Bei Waschmaschinen und Trocknern soll dies etwa mindestens zehn Jahre lang der Fall sein, bei Smartphones mindestens sieben Jahre lang. Dieser Zeitraum soll ab dem Moment gelten, in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde.

Wenn ein üblicherweise reparierbares Produkt nicht repariert werden könne, stelle das laut Gesetzesentwurf einen Sachmangel dar, erklärte das Verbraucherschutzministerium. Damit hätten Käufer Gewährleistungsrechte und könnten etwa eine Neulieferung verlangen.

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch tatsächlich für eine Reparatur entscheiden statt das kaputte Gerät einfach ersetzen zu lassen, will die Regierung Anreize schaffen – zum Beispiel über eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

Weitere Vorschriften für Hersteller

Die Unternehmen sollen grundsätzlich keine Mittel wie etwa eine Software einbauen dürfen, die verhindert, dass das Gerät repariert werden kann. Ebenso dürften die Hersteller den Plänen zufolge nicht vorschreiben, dass nur Original-Ersatzteile benutzt werden dürfen. Allerdings sollen laut Verbraucherschutzministerium Ausnahmen gelten, wenn dies “durch legitime und objektive Faktoren wie den Schutz des geistigen Eigentums gerechtfertigt ist”.

Auch andere Vereinbarungen zur Reparierbarkeit in Kaufverträgen sollen laut Ministerium möglich sein – allerdings nur “mit einer ausdrücklichen Information und durch eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung”, heißt es im.

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