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Der Bundestag hat für die Einführung eines neuen Wehrdienstes gestimmt. Das Gesetz sieht die Wiedereinführung der verpflichtenden Musterung ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll aber freiwillig bleiben.
Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist laut dem Gesetz ein massiver Aufwuchs der Streitkräfte – möglichst auf freiwilliger Basis.
Im Falle fehlender Rekruten kann aber nach weiterem Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Erst in diesem Schritt würde die strittige Frage geklärt werden, wen eine Zwangseinberufung träfe und wie sie fair gestaltet würde.
Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen. Die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.
“Dieses Land, diese Demokratie verdient es”
Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte der SPD-Politiker ein. Auch die für heute ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies.
“Das ist eine Diskussion, die notwendig ist”, so Pistorius. Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, klar sei aber auch: “Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen”, sagte Verteidigungsminister weiter. “Dieses Land, diese Demokratie verdient es.” Mit Blick auf den Widerstand etwa bei den Linken betonte er: “Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen.”
Bedarfswehrpflicht nur mit neuem Bundestagsbeschluss
Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von 183.000 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen. Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament aufgeschlüsselt die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate vorlegen.
Reichen sie nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Diese würde auch eine zwangsweise Einberufung möglich machen.
Fragebogen für alle 18-Jährigen
Das heute beschlossene Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht.
Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Bereits mit dem Anschreiben soll bei jungen Menschen auch etwa für soziale Freiwilligendienste geworben werden.
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