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Wer Bus oder Bahn ohne Ticket nutzt, begeht eine Straftat in Deutschland. Justizministerin Hubig würde das gerne ändern. Was sagen Kritiker und Befürworter dazu? Und wen treffen die Strafmaßnahmen bislang am härtesten?
Wie wird Fahren ohne Ticket in Deutschland bestraft?
Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein, das sogenannte Schwarzfahren, ist laut dem Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs eine Straftat. Nicht nur das Fahren ohne Ticket selbst, sondern bereits der Versuch ist strafbar. Das Strafmaß reicht von Geldbußen bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.
Sind verurteilte Schwarzfahrerinnen und -fahrer nicht in der Lage, eine Geldstrafe zu bezahlen, können sie im Gefängnis landen. 2024 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als 144.000 Fälle, in denen Menschen ohne Fahrschein gefahren sind.
Vor drei Jahren hatte bereits die Ampelkoalition die Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe abgemildert. Seither können zwei Tagessätze Geldstrafe mit einem Tag Haft abgesessen werden, vorher war das Verhältnis eins zu eins.
Wen treffen die Freiheitsstrafen besonders?
Betroffen von Ersatzfreiheitsstrafen sind vor allem Menschen in Armut oder anderen benachteiligten Lebenssituationen, bedingt etwa durch psychische Erkrankungen.
Die Initiative Freiheitsfonds setzt sich für diese Menschen ein. Nach eigenen Angaben hat sie seit ihrer Gründung 2021 bisher mehr als 1.500 Menschen freigekauft und 278 Haftjahre aufgelöst. Fast alle Menschen, die die Kampagne freikauft, sind nach deren Angaben erwerbslos, einige auch wohnungslos. Sie geht von etwa 9.000 Menschen aus, die jedes Jahr im Gefängnis landen, weil sie sich kein Ticket leisten konnten.
Der Staat zahlt laut der Initiative dabei drauf: Ein Häftling kostet je nach Bundesland rund 150 bis 200 Euro pro Tag. “Der Staat zahlt ganz ganz viel Geld für Leute, die etwas gemacht haben, weil sie ganz ganz wenig Geld haben, um sie ganz ganz schwer zu bestrafen”, sagt Leonard Ihßen, der Sprecher der Kampagne.
Was könnte sich an der Regelung jetzt ändern?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass das Fahren ohne Ticket nicht mehr als Straftat behandelt wird. “Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung”, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis infrage: “Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?”
Die Ministerin verwies darauf, dass diese Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Auch Grüne und Linke im Bundestag setzen sich dafür ein, den Strafrechtsparagrafen 265a zu streichen.
Neben Hubig drängt der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. “Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens”, sagte Swen Walentowski vom DAV der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Manche Städte haben bereits gehandelt. So zeigen die Verkehrsunternehmen in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt oder Potsdam Menschen, die ohne Ticket fahren, nicht mehr an. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von meist 60 Euro fällt trotzdem an.
Vorstoß aus dem Ministerium: Justizministerin Hubig ist offen für eine Entkriminalisierung.
Was hat Schwarz-Rot dazu vereinbart?
Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU gibt es zu einer Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket keine explizite Vereinbarung. Dort heißt es nur allgemein, man wolle das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und auch prüfen, “welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können”.
Aus der Union kommt aber bereits Gegenwind für den Vorstoß der SPD-Ministerin. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Günter Krings (CDU), erklärte, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden. Für ihn stehe daher fest: “Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden.”
Wer ist noch gegen eine Entkriminalisierung?
Zuspruch kommt für die Union aus der Gewerkschaft der Polizei: Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der Rheinischen Post: “Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt.” Man laufe Gefahr, “dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht”. Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden.
Gegen die Abschaffung ist auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Er erklärt: Schwarzfahren müsse eine Straftat bleiben, um Personal bei Ticketkontrollen zu schützen und das Recht durchzusetzen. Zudem würden sich hin und wieder gesuchte Täter unter Schwarzfahrern finden.
Wie wahrscheinlich ist eine Reform?
Dass aus Sicht von Justizministerin Hubig viel dafür spricht, das Fahren ohne Ticket zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, heißt nicht, dass eine entsprechende Reform schon auf dem Weg wäre. Andere Projekte, wie etwa ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt, stehen in ihrem Haus aktuell stärker im Fokus – zumal der Koalitionspartner abwinkt.
Mit Informationen von Gabriele Intemann, ARD-Hauptstadtstudio

