Jugendämter registrieren Anstieg von Kindeswohlgefährdung

Jugendämter registrieren Anstieg von Kindeswohlgefährdung

Stand: 15.12.2025 17:33 Uhr

Binnen fünf Jahren ist die Zahl der Fälle von Kindeswohlgefährdung um fast ein Drittel gestiegen. Von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt waren 2024 rund 72.800 Kinder und Jugendliche betroffen.

Die Zahl der Kindeswohlgefährdung hat erneut einen Höchststand erreicht. 2024 waren etwa 72.800 Kinder und Jugendliche von der Gefahr der Gewalt oder Vernachlässigung betroffen. In 75 Prozent der Fälle war ein Elternteil der Täter. 2019, dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie, hatte das Niveau noch bei rund 55.500 Kindeswohlgefährdungen gelegen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. Bei 239.400 registrierten Verdachtsmeldungen der Jugendämter stellten die Jugendämter in 78.000 Fällen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf fest.

Durchschnittsalter 8,3 Jahre

Etwa jedes zweite betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar jünger als sechs Jahre. Das Durchschnittsalter lag bei 8,3 Jahren. Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf. 14 Prozent lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort.

Die Mehrheit – 60 Prozent – der Fälle waren Vernachlässigung. Diese anhaltende oder wiederholte Unterlassung des fürsorglichen Verhaltens kann auf erzieherischer oder körperlicher Ebene erfolgen. Dazu gehört etwa die fehlende Einflussnahme auf unregelmäßigen Schulbesuch, unzureichende Pflege und Versorgung mit Nahrung, sauberer Kleidung und Hygiene.

Mehr Mädchen als Jungs von sexueller Gewalt betroffen

In 37 Prozent fanden sich Hinweise auf psychische Misshandlungen. In weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent für sexualisierte Gewalt. Im Fall von sexualisierter Gewalt waren mit 67 Prozent vor allem Mädchen betroffen.

Rund ein Drittel der möglichen Gefährdungssituationen hatten 2024 Polizei und Justiz an die Jugendämter weitergeleitet. Danach folgte das Umfeld – etwa Verwandte oder Nachbarn – und Institutionen wie die Schule. Nur in zwei Prozent der Fälle kam der Hinweis von den Minderjährigen selbst und in sieben Prozent von den Eltern. Das sogenannte Dunkelfeld, also die Summe der Fälle, die unerkannt geblieben sind, wird durch die Statistik nicht abgebildet.

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