Kommentar: Das Verteidigungsministerium hat die Sprengkraft unterschätzt

Kommentar: Das Verteidigungsministerium hat die Sprengkraft unterschätzt


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Stand: 08.04.2026 • 20:33 Uhr

Das Verteidigungsministerium und Minister Pistorius stehen wegen unklarer Meldepflichten für Auslandsreisen in der Kritik. Eine Verwaltungsvorschrift soll nun Klarheit schaffen – kein eleganter Schachzug.

Oliver Neuroth

Auch dem Verteidigungsministerium ist klar: Das hätte eleganter laufen können und müssen. Der Minister schaltet sich höchstpersönlich ein und erklärt, was mit dem umstrittenen Paragrafen im Wehrdienstgesetz genau gemeint ist. Das macht er nur, weil er weiß, dass schnell etwas in der öffentlichen Debatte gerade gerückt werden muss.

Es ist der Versuch, die Scherben zusammenzukehren, die man selbst verursacht hat. Denn das Gesetz stammt aus dem Haus von Boris Pistorius, er ist für den Text verantwortlich.

Die Sprengkraft unterschätzt

Das Ministerium hat die Sprengkraft des Gesetzes offensichtlich unterschätzt. Ihm hätte klar sein müssen, dass Aussagen wie diese für einen Sturm der Empörung sorgen: “Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. […] Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.”

Natürlich fragen sich Zigtausende, ob das auch für ein Auslandssemester gilt. Oder für einen Remote-Job aus Spanien, Thailand oder Australien.

Ergebnis von Verhandlungen

Klar: Unscharf formulierte Gesetze sind in Deutschland ein Stück weit systembedingt. Gerade bei solch sensiblen Themen sind Gesetzestexte das Ergebnis von Verhandlungen. Klarheit fällt oft dem Konsens zum Opfer.

Das konkrete Gesetz soll schließlich für verschiedene Szenarien gültig sein. Dass ein Ministerium Punkte später durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert, kommt häufiger vor. Das Gesetz bildet also quasi nur den Rahmen.

Es geht um ein Grundrecht

Aber an diesem Gesetz ist im Ministerium monatelange gefeilt worden, monatelang hat man Formulierungen verändert und angepasst. Verwunderlich, dass der kritische Passus trotzdem nicht besser eingeordnet wurde – durch einen Zusatz, dass er nur dann gilt, bis der Wehrdienst wieder zur Pflicht wird. Auch wenn juristisch alles präzise ist – für den Laien ist es das nicht.

Und es kann nicht sein, dass eine so wichtige Frage von Grundrechten wie der Bewegungsfreiheit lediglich über Zusatzvorschriften geregelt wird. Denn internationale Mobilität ist heutzutage Normalität und keine Besonderheit.

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