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Politisch motivierte Straftaten gegen die Verkehrsinfrastruktur werden von den Landeskriminalämtern vorwiegend dem linken Spektrum zugeordnet. Das geht aus Fallzahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die dem rbb vorliegen.
Deutschlandweit wurden in den Jahren 2022 bis 2024 776 Fälle politisch motivierter Kriminalität gegen die Verkehrsinfrastruktur erfasst. Knapp 70 Prozent der Fälle haben die Landeskriminalämter dem Phänomenbereich “links” zugeordnet. Im Jahr 2023 lag die Anzahl links motivierter politischer Straftaten mit 248 Fällen besonders hoch, 2024 waren es noch 181 Fälle.
In den Phänomenbereichen “rechts”, “ausländische Ideologie” sowie “religiöse Ideologie” lag der Anteil der Fälle an der Gesamtzahl politisch motivierter Straftaten gegen die Verkehrsinfrastruktur in jedem Jahr jeweils im einstelligen Prozentbereich. Das geht aus Fallzahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die rbb24 Recherche exklusiv vorliegen.
Behörden unterscheiden zwischen drei “Unterangriffszielen”
Bei politisch motivierten Straftaten gegen die Verkehrsinfrastruktur unterscheiden die Behörden drei sogenannte Unterangriffsziele (UAZ): Das UAZ “Verkehrsbetrieb” umfasst nach Angaben des Bundesinnenministeriums “Organisationen oder Unternehmen, die Verkehrsleistungen planen, organisieren oder durchführen. Dazu gehören etwa die Deutsche Bahn im Schienenverkehr oder die Berliner Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personennahverkehr.”
Durch das UAZ “Verkehrsmittel” werden “die eingesetzten Fahrzeuge wie Busse, Züge, Flugzeuge oder Schiffe erfasst”. Zum UAZ “Verkehrseinrichtung” zählen “Anlagen, die der konkreten Durchführung und Nutzung des Verkehrs dienen, beispielsweise Flughäfen, Bahnhöfe, Haltestellen, aber auch Ampeln und Gleisanlagen”.
Angriffsziel “Verkehrseinrichtung”
Über alle Berichtsjahre hinweg richtete sich der Großteil links motivierter Kriminalität (82,3%) gegen das UAZ “Verkehrseinrichtung”. Nötigung und Bedrohung machten dabei in den Jahren 2022 und 2023 gut die Hälfte der Fälle aus. Im Jahr 2024 entfiel die Mehrheit der Straftaten (66,5%) auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, beispielsweise das Nichtbeachten von Anmeldepflichten, das Ignorieren von Versammlungsverboten oder Sitzblockaden.
Zudem gab es insgesamt immer wieder Fälle links motivierter Brandstiftungen und gefährlicher Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr sowie Sachbeschädigungen.
Angriffe auf die Bahn nicht gesondert ausgewertet
Aus den Zahlen lassen sich jedoch keine Aussagen für einzelne Verkehrsunternehmen ableiten. So können Angriffe auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht gesondert ausgewertet werden. Das Bundesinnenministerium räumt auf Anfrage von rbb24 Recherche ein, dass es “in diesem Zusammenhang keine bundesweit einheitliche Begrifflichkeit gibt (…)”.
Entsprechende Vorfälle würden lediglich über die allgemeinen Unterangriffsziele “Verkehrseinrichtung”, “Verkehrsbetrieb” oder “Verkehrsmittel” erfasst. Diese Begriffe umfassen allerdings alle Einrichtungen für den Schiffs-, Flug-, Bahn- und Straßenverkehr. Aus diesem Grund sei “eine automatisierte Fallzahlendarstellung für Straftaten an bahnbetrieblicher Infrastruktur nicht möglich”, heißt es in der Antwort an den rbb.
Damit bleibt unklar, in welchem Umfang und Ausmaß zentrale Akteure des Verkehrssektors tatsächlich betroffen sind. Gleichzeitig schätzen die Landeskriminalämter aber den “Bahnverkehr und seine Einrichtungen” als potenzielle “Ziele für politisch motivierte Straftaten” ein.
Von Notz kritisiert unklare Datenlage
Der grüne Sicherheitsexperte und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz (B90/Grüne), kritisiert im Interview mit rbb24 Recherche die “sehr begrenzte Aussagekraft” der vorliegenden Daten.
Es fehle ein bundeseinheitliches Vorgehen. Daher fordert von Notz ein “einheitliches Gesamtlagebild über stattgefundene Angriffe”. Er kritisiert: “Wir sind noch immer weitgehend im Blindflug unterwegs. Genauer gesagt: Es gibt etliche Lagebilder, mehr als Bundesländer, aber niemanden, der sie zusammenführt.”
Um auch angesichts der hybriden Bedrohungen autoritärer Staaten wie Russland und China Abhilfe zu schaffen, sieht von Notz die Bundesregierung und vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) “in der Pflicht”. Dass es “trotz aller Zusagen” kein “Gesamtlagebild” gäbe, sei ein “ernstes sicherheitspolitisches Versäumnis”.

