Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele – und sorgt nun für Nachfragen.
Seit Jahresbeginn gilt das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vor – so will die Bundesregierung Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutieren.
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau sorgt nun für Diskussionen. Denn mit dem Gesetz wurde auch eine alte Regel überarbeitet, die sämtliche Männer zwischen 17 und 45 Jahren betrifft: Diese müssen demnach Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen.
Regelung galt auch im Kalten Krieg
“Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung”, erklärte das Verteidigungsministerium gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. “Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält.”
Die Regelung habe bereits in den Zeiten des Kalten Krieges gegolten “und hatte keine praktische Relevanz”, teilte das Ministerium mit. Sie sei auch nicht sanktioniert. Im Gegensatz zur alten Fassung gilt die Genehmigungspflicht nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Ministerium arbeitet an Erleichterungen
Weil die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen “grundsätzlich tiefgreifend” seien, solle aber durch Verwaltungsvorschriften klargestellt werden, “dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist”, so das Ministerium. Derzeit würden Regelungen für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ausgearbeitet. Es gehe unter anderem darum, “überflüssige Bürokratie zu vermeiden”.
Nach Einschätzung von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam sind die angekündigten Änderungen kein Entgegenkommen des Ministeriums, sondern seine rechtliche Pflicht. Eine nötige Genehmigung, obwohl noch gar keine Wehrpflicht gilt, ” greift tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein”.
Union für pragmatische Lösung, Grüne fordern Klarstellung
Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, die Regelung sei Teil der Wehrerfassung. Sie sei jedoch nur sinnvoll, wenn es tatsächlich eine Wehrpflicht gäbe. Solange der Wehrdienst freiwillig sei, müsse die Regelung “aufwandsarm” umgesetzt werden. Er könne mit einer Mitteilungspflicht gut leben, sagte der CSU-Politiker.
Die Grünen forderten Aufklärung zur neuen Regel. “Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums”, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. “Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.”
Die hessische Linken-Politikerin Desirée Becker sagte gegenüber Ippen Media, die aktuelle Aufregung zeige, wie “handwerklich schlecht” das Gesetz gemacht sei. Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, “eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten”.
Mit Informationen von Claudia Buckenmaier, ARD-Hauptstadtstudio

