Rentenreform: Das ändert sich bei der privaten Altersvorsorge

Rentenreform: Das ändert sich bei der privaten Altersvorsorge

Stand: 27.03.2026 • 18:06 Uhr

Der Bundestag hat eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Sparer sollen in Zukunft zwischen mehreren Varianten mit verschiedenen Risiken wählen können.

Hans-Joachim Vieweger

Es soll einfacher, kostengünstiger und vor allem finanziell attraktiver werden, privat fürs Alter vorzusorgen. Von einem wirklichen “Meilenstein” spricht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD.

Schon seit 2002 wird private Vorsorge staatlich gefördert. Doch die sogenannte Riester-Rente wurde mit den Jahren immer unattraktiver. Viele Riester-Sparer hatten zwar wenig Risiko, mussten sich aber mit einer niedrigen Rendite zufriedengeben. In Zukunft können sich Anleger entscheiden – zwischen mehr Sicherheit oder höheren Renditen.

Welche Sparmodelle gibt es?

Grundsätzlich sind künftig drei Varianten möglich: Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, ein Depot mit einer Garantie von 80 Prozent und ein Depot mit einer Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Beträge sowie der staatlichen Zulagen.

Das bedeutet für Sparer, dass sie wählen können: Nehmen sie ein höheres Risiko in Kauf und können dadurch auch mit höheren Gewinnen rechnen – oder sichern sie lieber ihr Kapital ab, geben sich dann aber mit niedrigeren Renditen zufrieden?

Vereinfacht lässt sich sagen: das Depot ohne Garantie ist für jüngere Menschen attraktiver, ein Depot mit einer Garantie für Menschen, die näher am Renteneintritt sind. Bedingung für das sogenannte Standarddepot ist, dass die Anbieter maximal ein Prozent Gebühren verlangen dürfen.

Zusätzlich zu den Angeboten von Banken, Fonds oder Versicherungen soll es ein entsprechendes staatliches Produkt geben – wer dafür die Verantwortung übernimmt, steht aber noch nicht fest.

Wie sieht die staatliche Förderung aus?

Für das Alter vorsorgen – das geht natürlich auch ohne staatliche Förderung. Aber durch die Förderung soll das Sparen fürs Alter attraktiver werden, gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel. Für die ersten gesparten Euros gibt es 50 Cent extra vom Staat, für weitere Euros bis zu einer bestimmten Grenze 25 Cent.

Aufs Jahr hochgerechnet ergibt das bei einer Sparleistung von 360 Euro einen Zuschuss von 180 Euro, für eine Sparleistung von 1.800 Euro liegt der Zuschuss bei insgesamt 540 Euro. Wer Kinder hat, bekommt noch einen Kinderzuschlag von bis zu 300 Euro im Jahr. Anders als bisher sollen auch Selbstständige von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren.

Was ist mit den alten Riester-Verträgen?

Wer schon einen Riester-Vertrag hat – und das sind immerhin rund 15 Millionen Menschen in Deutschland – kann den wie gewohnt mit der alten Förderung weiterführen.

Das Gesetz sieht aber auch die Möglichkeit vor, mit dem alten Vertrag in das neue System zu wechseln. Aber auch hier gilt: Die Details dazu müssen noch geklärt werden.

Was ist bei der privaten Altersvorsorge noch geplant?

Bis zum Sommer soll auch noch die so genannte Frühstartrente beschlossen werden. Vorgesehen ist, dass jedes Kind zehn Euro pro Monat für ein Altersvorsorgedepot bekommt – als Grundlage dafür, später selber einmal vorzusorgen.

Allerdings sollen von der Frühstartrente zunächst einmal nur die Kinder profitieren, die in diesem Jahr sechs Jahre alt werden. Wie schnell dann weitere Jahrgänge folgen, ist noch in der Diskussion.

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