Viele alte Führerscheine noch nicht umgetauscht

Viele alte Führerscheine noch nicht umgetauscht

Stand: 02.12.2025 11:57 Uhr

Alte Führerscheine aus Papier hätten schon längst umgetauscht werden müssen. Bis 19. Januar sind nun auch Führerscheine im Kartenformat aus den Jahren 1999 bis 2001 dran. Doch viele Inhaber sind noch nicht tätig geworden.

Es geht um eine gewaltige Zahl: Bis zum Jahr 2033 müssen in Deutschland 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. So will es eine EU-Richtlinie. Ziel dieser Vorgabe ist laut Kraftfahrtbundesamt, “alle Führerscheine auf ein einheitliches und fälschungssicheres Format umzustellen”.

In Deutschland gibt es dafür einen gestaffelten Zeitplan. Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Betroffen sind also nicht nur die alten grauen und rosafarbenen “Lappen” aus Papier, sondern auch die älteren Modelle der Führerschein-Plastikkarte.

Führerscheine aus Papier hätten bereits umgetauscht werden müssen – eine Ausnahme gilt nur, wenn die Inhaberin oder der Inhaber vor dem Jahr 1953 geboren wurde. Und nun sind auch die älteren Dokumente im Kartenformat dran: Zwischen 1999 und 2001 ausgestellte Führerscheine müssen bis zum Stichtag am 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Viele offene Vorgänge

Doch viele Menschen haben ihre Führerscheine – ob aus Papier oder im älteren Kartenformat – noch nicht umgetauscht, wie ein Blick in den Landkreis Wittenberg beispielhaft zeigt: “Wir haben momentan deutlich über 20.000 offene Vorgänge, also Führerscheine, die getauscht werden müssten”, sagt Landrat Christian Tylsch dem ARD-Morgenmagazin. Bei nur 125.000 Einwohnern im Landkreis sei das eine beträchtliche Zahl.

Der Umtausch kostet laut ADAC 25 Euro. Zum Termin auf der Führerscheinstelle müssen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein mitgebracht werden. Eine Bearbeitung kann aber je nach Gemeinde bis zu zwölf Wochen dauern.

Zehn Euro Verwarngeld möglich

Der ADAC weist darauf hin, dass der Umtausch verpflichtend ist. Allerdings gelte das nur für die Karte an sich. Der Inhalt der Fahrberechtigung sei davon nicht betroffen. “Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren”, erklärt der Automobilclub.

Man begehe keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, jedoch drohe beim Fahren mit dem alten Führerschein ein Verwarngeld von zehn Euro. Und auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs sei. Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte.

Wer wissen will, bis wann er seinen Führerschein umtauschen muss, kann dies über den Führerschein-Umtausch-Rechner des ADAC prüfen.

Mit Informationen von Tobias Reckmann, WDR

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