Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung


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Stand: 30.03.2026 • 21:32 Uhr

Um ein Milliardenloch bei den Krankenkassen zu stopfen und noch höhere Beiträge zu vermeiden, hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission 66 Empfehlungen erarbeitet. Ein Überblick über die wichtigsten Vorschläge.

Ein halbes Jahr nach Aufnahme ihrer Arbeit hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgearbeitet. Der Grund ist eine drohende Finanzlücke von mehr als 40 Milliarden Euro.

Die zehn Wissenschaftler legten eine Liste mit 66 Empfehlungen vor – die eine kontroverse Debatte auslösen dürften. Die wichtigsten Punkte zur Lage der GKV, zur Kommission und ihren Vorschlägen im Überblick.

Wie ist die Finanzlage der GKV?

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Lage in der GKV schwierig. Im Jahr 2025 stiegen die Ausgaben mit 7,8 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen, die um 5,3 Prozent zulegten. Für die Jahre ab 2027 werden Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet.

Als maßgeblicher Treiber der Ausgabenentwicklung gelten die Krankenhausbehandlungen, deren Kosten 2025 um 9,6 Prozent oder 9,7 Milliarden Euro zunahmen. Als Gründe werden unter anderem höhere Vergütungen und Tarifsteigerungen genannt.

Deutlich überdurchschnittlich wuchsen zudem die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen (plus 7,6 Prozent), Arzneimittel (plus 5,9 Prozent) sowie für medizinische Behandlungspflege (plus 12,6 Prozent) und Heilmittel (plus 10,4 Prozent).

Wie steht es um die Höhe der Beiträge?

Die Finanzlage erzeugt einen hohen Druck auf die Beitragssätze. Entsprechend stark stieg zum Jahreswechsel der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Seit 2026 beträgt er in der gesetzlichen Krankenversicherung laut GKV-Spitzenverband 3,13 Prozent.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent liegt der Gesamtbeitrag damit bei einem Rekordwert von etwa 17,7 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte teilen.

Dieser Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt, liegt damit deutlich über dem von der Bundesregierung für 2026 festgeschriebenen Richtwert von 2,9 Prozent.

Wer ist in der Kommission und was war ihr Auftrag?

Die “Finanzkommission Gesundheit” besteht aus zehn unabhängigen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention. Den Vorsitz hat der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner. Seine Stellvertreter sind der Mediziner Ferdinand Gerlach und die Gesundheitsökonomin Leonie Sundmacher.

Offizielles Ziel der Kommission ist es, die “seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen”. Der Auftrag ist dabei zweistufig: Bis Ende März 2026 sollte ein erster Bericht mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen vorliegen, die den Beitragssatz ab 2027 stabilisieren. Ein zweiter Bericht mit Vorschlägen für tiefgreifende Strukturreformen soll bis Ende Dezember 2026 folgen.

Was sind die zentralen Reformvorschläge?

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschläge betrifft die Ausgaben, der Rest zielt auf die Einnahmen der Krankenkassen.

Einsparungen bei Leistungserbringern und Herstellern

Den größten Beitrag mit Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro sollen die Leistungserbringer leisten. Ziel ist dabei eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert – durch eine Begrenzung der Vergütungsanstiege (5,5 Mrd. Euro). Dies soll durch eine Koppelung an die Kosten und die Grundlohnsumme gelingen. Kernpunkte sind ein dynamisierter Herstellerabschlag für Arzneimittel (2,3 Mrd. Euro) und eine pauschale Erweiterung der Fallzusammenführung in Kliniken (2,1 Mrd. Euro).

Finanzierung durch den Bund

Allein um 12 Milliarden Euro könnte die gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 entlastet werden, wenn der Bund die Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuergeld finanzieren würde.

Einnahmen durch Beiträge

Hier sollen rund 4,8 Milliarden Euro zusätzlich aufgebracht werden. Maßgeblich sind die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung (3,5 Milliarden Euro). Betroffen wären schätzungsweise 1,6 Millionen bisher kostenlos versicherte Männer und Frauen, die pauschal 240 Euro im Monat zahlen müssten. Das soll nicht für Eltern kleiner Kinder und auch nicht für Rentner gelten. Die Erhöhung des Beitragssatzes bei Minijobs soll 1,3 Milliarden bringen.

Zahlungen durch Patienten

Patienten sollen durch höhere Zuzahlungen und eine Absenkung des Krankengeldes mit rund 4,1 Milliarden Euro beteiligt werden. Die Zuzahlungsbegrenzungen sollen um 50 Prozent steigen (1,9 Milliarden Euro) und der Krankengeld-Zahlbetrag soll sinken (1,3 Milliarden Euro).

Leistungsstreichungen

Patienten wären von der empfohlenen Streichung einiger Leistungen betroffen, so etwa homöopathische Medizin, die Erstattung von Cannabisblüten, die regelmäßige flächendeckende Früherkennung von Hautkrebs und die “Begrenzung von potenzieller Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung”. Die angesetzten Sparbeträge liegen jeweils meist zwischen 100 und 300 Millionen Euro im Jahr.

Konsumsteuern

Zur Stärkung der Prävention schlägt die Kommission höhere Steuern auf Tabak (1,2 Milliarden Euro) und Alkohol (0,6 Milliarden Euro) sowie eine neue Steuer auf zuckergesüßte Getränke (0,1 Milliarden Euro) vor. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 1,9 Milliarden Euro. Doch der Vorschlag soll nicht nur mehr Geld bringen, sondern auch den Konsum zurückdrängen.

Wie geht es nun weiter?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte Ende Februar angekündigt, sie werde nach Vorlage des Kommissionsberichts ein Sparpaket schnüren, das bis zum Sommer vom Kabinett verabschiedet werden solle.

Sie kündigte nun an, das Gesetz solle spätestens Ende Juli im Kabinett sein. “Wir werden uns im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt”, sagte Warken.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte noch am Freitag, man werde die Vorschläge bewerten und in Ruhe entscheiden – und appellierte an die eigene Koalition, nicht vorschnell einzelne Punkte abzulehnen. Er bezeichnete die Gesundheitsreform als den “härtesten Brocken” der anstehenden Sozialreformen. Zur Begründung sagte er, man müsse “unmittelbar in den Leistungskatalog gehen und das wirkt sofort”.

Quelle: Reuters und dpa

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