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Kaiserschnitte, bei denen die Betäubung nicht wirkt – das kommt nach Report Mainz-Recherchen häufiger vor als bekannt. Die Leitlinien für Kaiserschnitte werden gerade überarbeitet. Doch Gesundheitspolitikerinnen haben eine weitere Forderung.
“Ich habe gespürt, wie die schneiden. Ich habe gespürt, wie die reißen”, berichtet Katharina Weyers im Interview mit Report Mainz. Sie hatte 2022 einen Kaiserschnitt – doch die regionale Betäubung habe während der Operation nicht ausreichend gewirkt. Weyers habe gehofft, dass ihr jemand hilft.
Doch auf ihre Schmerzensschreie hätten die Ärzte nicht reagiert. Man habe ihr nicht geglaubt, erzählt sie. “Und irgendwann kam so eine Verzweiflung, dass ich dachte, […] vielleicht verblute ich hier einfach und ich sterbe gleich und dann merke ich einfach nichts mehr.”
In Deutschland entbindet fast jede dritte Frau per Kaiserschnitt. Wie häufig kommt es vor, dass dabei die Betäubung nicht ausreichend wirkt? Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht. Report Mainz hat eine bundesweite, nicht repräsentative Umfrage unter den Landeshebammenverbänden durchgeführt. 323 Hebammen nahmen daran teil, von diesen gaben 86 Prozent an, Frauen zu kennen, die nach eigenen Angaben bei einer Kaiserschnitt-OP nicht ausreichend betäubt worden zu sein und/oder starke Schmerzen erlitten zu haben.
Mögliches Wirkversagen bei Regionalanästhesie
Laut internationalen Studien kann es zu einem Wirkversagen bei regionalen Betäubungen bei Kaiserschnitten kommen. Je nach Studie und angewendetem Verfahren, passiere das in bis zu 14 Prozent der Fälle. Die Gründe dafür seien vielfältig: Zum Beispiel eine zu niedrige individuelle Dosierung oder unterschiedliche körperliche Voraussetzungen, erklärt Peter Kranke, er ist für die Anästhesie in der Frauenklinik der Uniklinik Würzburg zuständig. Entscheidend sei für ihn, wie die Ärztin oder der Arzt reagiere, wenn die Betäubung nicht wirke.
“Wichtig ist mir tatsächlich, dass man die Empfindung der Frau hinsichtlich Schmerzen ernst nimmt. Wenn aber die Teilnarkose dann so gar nicht wirkt, dann ist letzten Endes der Ausweg, dass man eine Vollnarkose einleitet”, sagt Kranke.
Weyers hätte sich eine Vollnarkose gewünscht, erzählt sie. Mittlerweile klagt sie vor Gericht. Auf Anfrage von Report Mainz antwortet die Klinik: “Zu einem möglicherweise laufenden Verfahren werden wir uns grundsätzlich nicht äußern.”
Patientin hat alles gespürt
Auch bei Lisa (Name geändert) habe die regionale Betäubung bei ihrem Kaiserschnitt 2021 nicht ausreichend gewirkt. Sie habe alles gespürt, bis zum Zunähen. Normalerweise wird vor dem ersten Schnitt getestet, ob die Betäubung wirkt – doch genau das habe man bei ihr nicht gemacht, sagt Lisa. “Ich hatte das an drei vorangegangenen Kaiserschnitten, da wurde das immer überprüft. Das hat jetzt hier nicht stattgefunden,” erzählt Lisa.
Wie Weyers klagt auch Lisa vor Gericht. In ihrem Anästhesiebericht stehe nichts von den Komplikationen und ihren Schmerzäußerungen. Die Klinik möchte sich auf Anfrage von Report Mainz ohne Namensnennung der Betroffenen dazu nicht äußern.
Geburtshilfliche Leitlinien in Überarbeitung
Was Ärzte bei einem Kaiserschnitt beachten sollten, wird in sogenannten Leitlinien festgehalten. Doch darin steht bisher nichts zu einer unzureichenden Betäubung bei Kaiserschnitten. Peter Kranke ist einer der Autoren der Leitlinien der Geburtshilfe und sieht es als Selbstverständlichkeit, dass man bei Schmerzen entsprechende Maßnahmen ergreife.
“Trotzdem helfen Leitlinien natürlich auch, für eine Thematik zu sensibilisieren. Aktuell ist die Leitlinie in Bearbeitung. Ich gehe davon aus, dass tatsächlich zumindest ein Hinweis darauf erfolgen wird”, so Kranke. Denn es komme noch immer zu häufig vor, dass möglicherweise nicht adäquat in solchen Situationen umgegangen werde.
Kann ein Nationales Geburtenregister helfen?
In Deutschland ist die Datenlage rund um die Geburt unvollständig. Auch Komplikationen werden nicht systematisch ausgewertet. Beispielsweise wird hierzulande die Müttersterblichkeit nur lückenhaft und nicht nach WHO-Kriterien erfasst. Deshalb halten viele Expertinnen und Experten ein Nationales Geburtenregister für sinnvoll, das zur Qualitätsverbesserung in der Geburtshilfe beitrage.
Eine interdisziplinäre Expertengruppe hat im Auftrag des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung ein Konzept zur Einführung eines solchen Registers entwickelt. Dieses kann in mehreren Schritten aufgebaut werden und beruht auf der Zusammenführung und Ergänzung vorhandener Daten. Dabei sollten auch fehlende Perspektiven wie die, der betroffenen Frauen erfasst werden, so die Expertengruppe.
Dazu hat die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen Ende 2025 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort: Man plane keine Einführung eines Nationalen Geburtenregisters. Auf Anfrage bestätigt das Bundesgesundheitsministerium, dass auch aktuell keine Errichtung eines solchen Geburtenregisters vorgesehen sei.
Mehr Transparenz und Aufklärung
Kirsten Kappert-Gonther hat dafür kein Verständnis. Sie sagt ein Nationales Geburtenregister wäre “die Grundlage dafür, dass wir Lücken im Versorgungssystem der Geburtshilfe aufdecken und dazu gehören natürlich auch Komplikationen während der Geburt, wie eine nicht wirksame Regionalanästhesie”.
Kritik an der fehlenden Umsetzung kommt auch aus der Regierungskoalition. Lina Seitzl (SPD) sitzt wie Kappert-Gonther im Gesundheitsausschuss und sieht als Fachpolitikerin viele Gründe, die für die Einführung eines solchen Registers sprechen. “Das würde beitragen, Transparenz zu schaffen und einfach eine Datengrundlage zu haben”, sagt Seitzl im Interview mit Report Mainz.
Mehr Transparenz und Aufklärung – das wünschen sich auch Lisa und Weyers, damit andere Frauen in Zukunft erspart bleibe, was sie erlebt hätten. Denn die Auswirkungen ihrer traumatischen Geburten spürten sie beide noch bis heute.
Mehr zum Thema sehen Sie heute bei Report Mainz um 21:45 Uhr im Ersten.

