Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung: Im Prozess gegen einen Berliner Palliativarzt ist das Urteil gefallen. Nach Überzeugung des Gerichts hat er 15 schwer kranke Menschen getötet.
- Berliner Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes verurteilt worden
- 41-Jährigem wurde vorgeworfen, zwölf Frauen und drei Männer mit Medikamenten-Gemisch getötet zu haben
- Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest
“Unfassbar”, sagt die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch mehrfach in der über zweistündigen Urteilsbegründung. Die 15 Palliativpatienten des angeklagten Arztes hätten sich in der ambulanten Pflege zu Hause dem Angeklagten anvertraut, seine Hilfe erbeten und seien vom Angeklagten ermordet worden mit Injektionen von verschiedenen Medikamenten. Seine Taten seien aber nicht aus Mitleid geschehen oder falsch verstandener Sterbehilfe, so die Richterin weiter: Der angeklagte Palliativarzt habe seine Patienten ermordet, “nur weil er in der Lage war zu töten.” Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde auch die besondere Schwere der Schuld erkannt, die eine Überprüfung, ob nach 15-jähriger Haftverbüßung die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ausgeschlossen. Nach dem Verbüßen der Strafe wurde Sicherungsverwahrung für den Palliativarzt angeordnet, weil Johannes M. Hangtäter sei und gefährlich für die Allgemeinheit. Das lebenslange Berufsverbot wurde ebenfalls verhängt.
“Wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs”
Es sei ein ungeheuerlicher Fall, hieß es im Urteil. “Wahrscheinlich sind die Taten nur die Spitze des Eisbergs.” Die Opfer des Arztes seien zwölf Frauen und drei Männer gewesen, allesamt arg- und wehrlose Patienten. Der angeklagte Palliativarzt habe seine Opfer zwischen September 2021 und Juli 2024 in deren Wohnungen und einmal in einem Hospiz mit Medikamenten ermordet, zuerst als angestellter Arzt einer Versorgungseinrichtung für Palliativpatienten und nach einer über einjährigen Pause in der Palliativmedizin für ein ambulantes Pflegeteam bis zu seiner Festnahme im August 2024.
Nur ein Opfer “präfinal”
Johannes M. soll seine Patienten getötet haben, selbst wenn Verwandte in den Wohnungen anwesend waren, wie bei einem 70-jährigen Mann, der sich laut Staatsanwaltschaft in der “präfinalen Phase” befand. M. soll dem Sohn, der seinen Vater betreute und neben ihm auf dem Bett gesessen hatte, gesagt haben, dass er ein Mittel gegen Erbrechen spritze, stattdessen soll er die tödlichen Medikamente injiziert haben. In anderen Fällen wird vermutet, dass M. vor dem Betreten der Wohnung der Palliativpatienten in einigen Fällen gewartet haben könnte, bis die zu Betreuenden allein in der Wohnung waren. So soll es unter Umständen beim ersten angeklagten Fall geschehen sein, einer 25-jährigen, die unter anderem von ihrer Mutter betreut wurde. Diese hatte von Anfang an am natürlichen Tod ihrer Tochter gezweifelt und hatte den Angeklagten im Chatverkehr mit M. nach dem Tod ihrer Tochter als “Dr. Mord” angeschrieben. In einem weiteren Fall soll M. einen 84-jährigen in ein Köpenicker Hospiz eingewiesen haben und wenige Tage später von dort informiert worden sein, dass sein Patient in einem guten körperlichen Zustand sei und nicht bleiben könne. Um “Recht zu behalten” und um sich selbst “aufzuwerten mit der Entscheidung über Leben und Tod”, soll er den Senior dort besucht und totgespritzt haben, hieß es im Urteil.
Empathischer und einfühlsamer Arzt
An 57 Prozesstagen hatten über 200 Zeugen ausgesagt, unter anderem Gutachter, Verwandte der ermordeten getöteten Patienten, Kollegen, Nachbarn und Kriminalbeamte der Ermittlungsgruppe der Berliner Kriminalpolizei. Fast alle schilderten den heute 41-jährigen Johannes M. als empathischen, den Patienten zugewandten und engagierten Arzt ohne jeden Standesdünkel. Erst zwei Wochen vor dem Prozessende hatte am 54. Verhandlungstag der Palliativarzt und mutmaßliche Serienmörder ein Teilgeständnis abgelegt und zwölf der 15 vorgeworfenen Tötungen von Patienten eingeräumt: Es habe diese lange Zeit erfordert und er sei “erst jetzt emotional und intellektuell dazu in der Lage (…), mir mein Handeln zu erklären und ich deshalb jetzt erst die Verantwortung für meine Taten übernehmen kann”, erklärte er. Er habe sämtliche negative Anteile in sich ignoriert “und negative Gefühle nie zugelassen”. In der Kindheit habe er unter anderem “erhebliche Scham- und Minderwertigkeitserfahrungen gemacht (…) wie beispielsweise mein Übergewicht”. Ebenso “das schwierige Verhältnis zu meiner Mutter, die bei meiner Geburt 17 Jahre alt und entsprechend überfordert war” hätte unbewusst seine starke Leistungsorientierung und “den unbedingten Willen geprägt, freundlich zu sein.” Als Motiv nannte der mutmaßliche Serienmörder, dass er sich zunehmend überfordert gefühlt habe in seinem Beruf. Bei den Taten habe er Kontroll- und Omnipotenzgefühle empfunden und sich eingeredet, “Leid und Siechtum” seinen Opfern zu ersparen. Die vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hatte Johannes M. als zutiefst unsicheren Menschen beschrieben, der allerdings an keiner psychischen Krankheit leide, die seine Schuld mildern könne.
Chefin des Palliativdienstes und Brände brachten Ermittler auf Spur von M.
In den Wohnungen von insgesamt fünf Opfern hatte es nach deren Tod gebrannt. Das hatte die leitende Ärztin des Pallitivpflegeteams misstrauisch gemacht, weil in allen Fällen ein Zusammenhang zu Johannes M. bestand. Schließlich hatte sie dem Berliner Landeskriminalamt von ihrem Verdacht berichtet und M. war nach dem Ende seines Italienurlaubs am BER festgenommen worden. Nach 16 Exhumierungen und zahlreichen Obduktionen von verstorbenen Patienten waren durch Rechtsmediziner unter anderem Muskelrelaxantien in den Leichen gefunden worden. Durch das Auswerten der Smartwatch und Handys des Angeklagten wurden unter anderem Bewegungsbilder erstellt, die einen Zusammenhang mit den Taten aus Sicht der Ermittler herstellten. Zusätzlich wurde das Telefon der Ehefrau M.s abgehört, bei dem M. aus der Untersuchungshaft heraus mit ihr detailliert die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft versuchte zu entkräften. Es wurde darüber gesprochen, Beweismittel möglicherweise zu manipulieren.
Weitere Fälle, weitere Anklage
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit noch in 76 weiteren Fällen von verstorbenen Palliativpatienten des Angeklagten in der Hauptstadt. “Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen”, hatte M. in seinen letzten Worten vor zwei Tagen angekündigt. In Ermittlerkreisen wird mit der Erhebung einer zweiten Anklage gegen M. noch in diesem Jahr gerechnet, heißt es von dort gegenüber dem rbb. Auch bei einer früheren Arbeitsstelle M.s in Frankfurt am Main wird die Tätigkeit des Angeklagten durchleuchtet betreffs des Schicksals verstorbener Patienten. Gegen das jetzt ergangene erste Urteil kündigte der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Stoll, Revision an. “Das Urteil ist aus unserer Sicht beeindruckend falsch”: Zum einen das Bild, das von ihrem Mandanten gezeichnet werde, seine Handlungsmotive und: die juristische Bewertung.
Sendung: rbb24 Abendschau, 08.07.2026, 19:30 Uhr Video: rbb24 Abendschau, 08.07.2026, Uwe Wichert