Stand: 10.07.2026 • 13:38 Uhr

Der Bundestag hat für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestimmt. Ausgabenbremsen und höhere Zuzahlungen sollen Beitragserhöhungen verhindern. Noch heute wird auch der Bundesrat darüber abstimmen.

Das umstrittene Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist im Bundestag verabschiedet worden. Mit ihm soll eine Finanzlücke bei den Krankenkassen verhindert werden. Insgesamt stimmten 609 Abgeordnete über die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab. 318 Parlamentarier votierten für den Gesetzentwurf, 284 stimmten gegen ihn. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Das Paket sieht Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. So soll es Abstriche bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern geben, zudem sollen die Zuzahlungen zu Medikamenten teils steigen.

Für niedergelassene Ärzte sollen bestimmte Zusatzvergütungen abgeschafft werden, etwa für offene Sprechstunden ohne Termin. Bei den Krankenhäusern sollen die Vergütungssteigerungen begrenzt werden.

Mehrbelastungen für Versicherte und Branche

Die Einsparungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern. Ohne die Maßnahmen hatte das Bundesgesundheitsministerium allein für das kommende Jahr mit einem Defizit von bis zu 19 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen gerechnet.

Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub, sagte Warken vor der Abstimmung. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: “Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.”

Kritik aus der Opposition

Von der Opposition kam Kritik am Sparpaket. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. “Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.” Die Fraktionschefin der Linken, Heidi Reichinnek, sagte, das Gesetz gefährde Menschenleben.

Änderung am Entwurf – Belastungen abgemildert

Von Anfang an gab es scharfe Kritik an Warkens Sparpaket – zu hohe Belastungen für Versicherte, drohender Jobverlust in Gesundheitseinrichtungen, lauteten die Vorwürfe. Der Entwurf war daher noch verändert worden. So wurden etwa Belastungen für Versicherte teils abgemildert. Die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente werden nach wie vor auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen.

Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren. Für künftig nicht mehr kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro wie zunächst geplant. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.

Sparpaket heute auch im Bundesrat

Auch im Bundesrat dürfte der Gesetzesvorschlag heftig diskutiert werden. Die Länderkammer soll noch heute über das Sparpaket beraten.

Da der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, können die Länder ihn zwar nicht blockieren. Sie könnten ihn aber verzögern, indem sie die Vorschläge zu Beratungen in den Vermittlungsausschuss verweisen.

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