Apotheken bekommen mehr Befugnisse. Der Bundesrat hat eine Reform abgesegnet, durch die Apotheken künftig mehr Impfungen anbieten und in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept ausgeben dürfen.
Drei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Apothekenreform zugestimmt. Damit sollen Apotheken in Zukunft mehr Leistungen anbieten können, darunter Impfungen, Schnelltests und Blutabnahmen.
So dürfen Apothekerinnen und Apotheker durch die neuen Regelungen generell Impfungen mit Totimpfstoffen verabreichen, etwa gegen Tetanus oder die durch Zecken übertragene Krankheit FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an. Möglich sind künftig – nach vorangegangener Schulung – auch Blutentnahmen bei Erwachsenen, um beispielsweise zu prüfen, ob und wie Medikamente wirken.
Weiterhin sieht die Reform vor, dass in Apotheken bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente in dringenden Fällen ohne Rezept ausgegeben werden dürfen, wenn es sich um seit Längerem eingenommene Arzneimittel handelt und das Fortführen einer Therapie keinen Aufschub erlaubt.
Allerdings darf nur einmalig die kleinste Packung des Medikaments gegen Selbstzahlung herausgegeben werden. Auch bei “akuten, unkomplizierten Formen” bestimmter Erkrankungen sollen Medikamente ohne Verschreibung in Apotheken erhältlich sein. Es ist aber noch nicht genau festgelegt, welche Erkrankungen in diese Kategorie eingestuft werden. Von der rezeptfreien Ausgabe ausgeschlossen sind Medikamente mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial.
Die neuen Regelungen beinhalten auch Präventionsangebote zu Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die künftig in Apotheken angeboten werden sollen. Diese können vom Arzt verordnet werden.
Reform soll Versorgung in ländlichen Regionen stärken
Durch die Reform soll die Gesundheitsversorgung über Apotheken besonders im ländlichen Raum gestärkt werden. Mit Blick auf eine steigende Zahl an Schließungen von Apotheken vor allem in ländlichen Regionen werden sowohl die Notdienstpauschale deutlich erhöht als auch ein Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt. Wo ein Apotheker fehlt, soll auch probeweise eine erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenz die Apotheke übernehmen dürfen. Ebenso soll bei der Apothekenleitung ein Job-Sharing-Modell eingeführt werden, sodass sich Apotheker die Leitung künftig teilen können.
Geplant ist auch die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält. Die Erhöhung der Zahlungen geht allerdings zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.

