Bundesanwaltschaft: Bundesweite Razzia gegen rechtsextreme Organisationen

Bundesanwaltschaft: Bundesweite Razzia gegen rechtsextreme Organisationen

Stand: 06.05.2026 • 08:59 Uhr

Seit dem Morgen laufen Durchsuchungen der Polizei bei mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen “Deutsche Jugend Voran” und “Jung und Stark”. Es geht um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Holger Schmidt

Michael Götschenberg

Seit dem Morgen durchsucht die Polizei Wohnungen von mehr als 36 mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen “Deutsche Jugend Voran” (DJV) und “Jung und Stark” (JS). Der Generalbundesanwalt wirft beiden Gruppen vor, kriminelle Vereinigungen gebildet zu haben. Festnahmen sind nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios und SWR nicht geplant.

Die Durchsuchung findet in zwölf Bundesländern statt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Es geht um Beschuldigte, die überwiegend Jugendliche oder junge Erwachsene sind. Einige von ihnen sind nach Informationen aus Ermittlungskreisen bereits in der Vergangenheit als gewalttätig aufgefallen. Viele der 36 Beschuldigte gelten als Rädelsführer der beiden Organisationen.

Insgesamt schätzen die Sicherheitsbehörden das Personenpotenzial der beiden Gruppen auf jeweils mehrere Hundert Personen. Der Generalbundesanwalt sieht in den Gruppen jeweils eine kriminelle Vereinigung und hat das Verfahren wegen der möglichen besonderen Bedeutung an sich gezogen.

Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung

Gegen DJV und JS ermittelt die Bundesanwaltschaft nun wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Beide Organisationen gelten dabei als besonders gewaltbereit. Sie sind neben zahlreichen anderen regional und überregional organisierten rechtsextremistischen Jugendgruppen Mitte 2024 entstanden. Seitdem sind sie auf dem Schirm der deutschen Sicherheitsbehörden.

Julian M., mutmaßlicher Anführer von DJV, wurde im April vergangenen Jahres in Berlin zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen JS ermittelt der Generalbundesanwalt nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudio und SWR seit Mitte 2025.

Beide Gruppen sind öffentlich präsent

Sowohl DJV wie auch JS agieren bundesweit, wobei DJV mit Berlin und Brandenburg einen klaren regionalen Schwerpunkt hat. Beide Gruppen verbindet auch, dass sie alles andere als geheim vorgehen. Vielmehr sind sie seit ihrer Entstehung stark aktionsorientiert, öffentlich präsent und fallen immer wieder durch hohe Gewaltbereitschaft auf. Mehrfach sollen sie Störaktionen gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day organisiert haben. Auf ihr Konto sollen zudem zahlreiche Gewalttaten gegen queere Menschen und politisch Andersdenkende denken.

Auch in sozialen Medien sind beide Gruppe präsent und versuchen auf diese Weise, neue Mitglieder zu rekrutieren. DJV verfügt beispielsweise über Accounts auf Instagram und Telegram, wo außerdem Veranstaltungen beworben werden, so zuletzt am 1. Mai in Essen im Ruhrgebiet. Beide Organisationen sind besonders eng mit der rechtsextremistischen Partei Heimat verbunden, die früher NPD hieß, sowie deren Jugendorganisation Junge Nationalisten. Beim Aufruf für die Veranstaltung am 1. Mai verbreitete die DJV auf ihrem Telegram-Kanal eine Videobotschaft des Heimat-Vorsitzenden Peter Schreiber.

Weiterer Schlag gegen rechtsextremistische Jugendgruppen

Mit der Durchsuchungsaktion hat die Bundesanwaltschaft zu einem weiteren Schlag gegen rechtsextremistische Jugendgruppen ausgeholt. Zuletzt hatte Generalbundesanwalt Jens Rommel mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe “Letzte Verteidigungswelle” vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung zu sein.

Seit März 2026 müssen sich acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei der Gruppe um eine terroristische Vereinigung. Mehrere Angeklagte sind noch minderjährig. Sie sollen ein Kulturzentrum im brandenburgischen Alt-Döbern in Brand gesetzt und Anschläge auf Asylbewerber-Unterkünfte verübt oder geplant haben.

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