Bundestag beschließt Tankrabatt und Entlastungsprämie

Bundestag beschließt Tankrabatt und Entlastungsprämie


eilmeldung

Stand: 24.04.2026 • 12:33 Uhr

Der Bundestag hat den Tankrabatt und die steuerfreie Entlastungsprämie beschlossen. Zum 1. Mai sollen die Steuern auf Diesel und Benzin um 17 Cent pro Liter sinken. Der Bundesrat muss den Maßnahmen noch zustimmen.

Der Bundestag hat den Tankrabatt zur Entlastung bei den Spritpreisen beschlossen. Damit werden die Steuern auf Diesel und Benzin von Anfang Mai bis Ende Juni um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. 453 Abgeordnete stimmten für die Maßnahme, 134 votierten dagegen. Es gab eine Enthaltung.

Seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar sind die Spritreise stark gestiegen und liegen trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs noch immer weit über ihren Niveaus vor Kriegsausbruch.

Die Senkung der Energiesteuersätze muss noch den Bundesrat passieren, dazu ist am Mittag eine Sondersitzung geplant. Den Staat kostet die Maßnahme rund 1,6 Milliarden Euro.

Ölpreise stark gestiegen

Mitte April hatten die Spitzen der schwarz-roten Koalition vorübergehende Steuersenkungen für Autofahrer vereinbart. “Damit werden wir sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind”, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU). Für einen durchschnittlichen Autofahrer dürfte der Rabatt in den zwei Monaten einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag bringen.

Die Ölpreise waren wegen der Blockade der für den Ölhandel wichtigen Straße von Hormus stark gestiegen. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Donnerstags lagen sie laut ADAC für Super E10 bei 2,074 Euro pro Liter, für Diesel bei 2,150 Euro. Das waren rund 30 beziehungsweise rund 40 Cent mehr als vor Kriegsbeginn.

Weg frei für 1.000-Euro-Prämie

Der Bundestag hat zudem den Weg für die geplante Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro geebnet. Für die Maßnahme stimmten die Fraktionen von Union und SPD, die die Regierung tragen. Dagegen votierten AfD und Linke, die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat muss noch zustimmen; die Abstimmung findet am 8. Mai statt.

Unternehmen sollen die Prämie bis zum 30. Juni 2027 ihren Beschäftigten auszahlen können. Für die Firmen wäre die Zahlung dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, für die Arbeitnehmer steuerfrei.

Die Entlastungsprämie ist allerdings keine Pflicht. Deswegen ist auch noch unklar, wie viele Unternehmen sich angesichts der angespannten Wirtschaftslage beteiligen werden. Den Staat dürfte sie mindestens 2,8 Milliarden Euro kosten. Auf diese Summe schätzen Union und SPD die Steuermindereinnahmen, wovon rund 1,1 Milliarden Euro auf den Bund entfallen dürften.

Hitzige Debatte im Bundestag

Der Abstimmung über den Tankrabatt war eine teils hitzige Debatte im Bundestag vorausgegangen. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hiller bezeichnete die Maßnahme als “schnell” und “zielgenau”. Frauke Heiligenstadt vom Koalitionspartner SPD erklärte: “Unsere Vorschläge wirken direkt”, die Bundesregierung handele “schnell” und “wirksam”.

Die Opposition sparte nicht mit Kritik. Andreas Audretsch von den Grünen warf der Bundesregierung “absoluten Irrsinn” vor: Indem sie mit dem Tankrabatt den Verbrauch fossiler Brennstoffe befeuere, gehe die Regierung “rückwärts” und tappe in eine “Öl- und Gasfalle”. “Hören Sie auf mit Ihren fossilen Öl- und Gasträumen”, forderte Audretsch.

Der AfD-Abgeordnete Jörn König räumte zwar ein, dass der Tankrabatt “in die richtige Richtung” gehe, doch: “Zwei Monate Entlastung sind keine Energiepolitik”, die Steuersenkung sei lediglich “ein Notpflästerchen”. Es brauche “dauerhaft niedrige Energiepreise”, so König.

Linken-Politikerin Doris Achelwilm kritisierte, der Tankrabatt würde vermutlich größtenteils bei den Unternehmen und nicht bei den Menschen landen.

Bundeskartellamt erwartet Entlastung für Verbraucher

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erwartet, dass die Senkung der Mineralölsteuer komplett an die Verbraucher weitergegeben wird. Die Konzerne sollten das als Verpflichtung verstehen. Falls nicht, könne das Kartellamt aber nicht direkt dagegen vorgehen, sagte Mundt dem rbb.

“Also in dem Moment der Steuersenkung können wir nicht eingreifen, eben weil die Absenkung um 17 Cent nicht verpflichtend ist”, sagte Mundt. “Mit anderen Worten: Die Unternehmen, die es nicht machen würden, würden sich auch nicht rechtswidrig verhalten, zumindest würden sie nicht gegen Kartellrecht verstoßen.” Im Nachhinein könne das jedoch überprüft werden.

Kritik, dass das Kartellamt nicht ausreichend durchgreife, wies Mundt zurück. Das sei eine Kritik von denjenigen, die vom Kartellrecht nichts wüssten. Zum Wettbewerbsrecht gehöre, dass hohe Preise an sich nicht verboten sind. “Was verboten ist, ist Missbrauch, so was wie Absprachen und so weiter”, unterstrich Mundt.

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