Analyse
Die Bemühungen, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen, sind weitgehend zum Erliegen gekommen. Ein Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit der Bundespartei feststellt, entfacht die Debatte nun neu.
Die AfD missachte das Demokratieprinzip und die Menschenwürde und beeinträchtige damit die freiheitlich demokratische Grundordnung – zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der zivilgesellschaftlichen Organisation “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF).
Acht Experten für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse haben 13 Monate lang gearbeitet und öffentlich zugängliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen, und Social-Media-Posts der AfD ausgewertet. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Partei verfassungswidrig agiert. Projektleiter Bijan Moini erklärt, ein “AfD-Verbotsantrag hätte nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg”.
Das politische Konzept der AfD
Für die Wissenschaftler steht fest, dass sich die radikalen Kräfte in der AfD durchgesetzt haben. Die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Politiker würden das belegen. Dazu gehöre unter anderem, dass die AfD Ausländer und Menschen mit Migrationsgeschichte abwerte und somit in Menschen erster und zweiter Klasse einteile. Die Wissenschaftler nennen das einen “ethnisch-kulturellen” Volksbegriff.
“Ihr politisches Konzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte, von MuslimInnen, von Schutzsuchenden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen wie Transpersonen gerichtet und etabliere dadurch verschiedene Klassen von Menschen”, sagt Moini.
Was ist die “Gesellschaft für Freiheitsrechte”?
Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz und die Stärkung der Grund- und Menschenrechte einsetzt. Sie nutzt strategische Klagen, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Analysen, um auf gesellschaftspolitische Missstände aufmerksam zu machen. Erklärtes Ziel der GFF ist es, Freiheit und Demokratie vor Einschränkungen zu schützen und Bürgerrechte gegenüber dem Staat zu verteidigen. Das Gutachten zur AfD wurde laut GFF mit Spenden finanziert.
Verstöße gegen das Demokratieprinzip
Weiterhin falle die AfD immer wieder dadurch auf, dass sie Politikern anderer Parteien drohe, sie aufgrund ihrer Politik strafrechtlich verfolgen zu wollen. Die GFF listet 220 Einzelbelege auf. Unter anderem ein Zitat aus einer Rede des stellvertretenden Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner von 2017. Er forderte auf einer Wahlveranstaltung in Jena, den Wahlzettel “zum Haftbefehl gegen die Fuchtel aus dem Kanzleramt” zu machen (gemeint war Bundeskanzlerin Merkel).
Als weiteres Beispiel nennen die Gutachter den AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer, der 2025 forderte, die Hälfte der Regierungsmitglieder die während der Coronazeit amtierten, müssten mit Handschellen abgeführt werden.
Die Gutachter argumentieren: Auch das sei ein klar verfassungswidriges Verhalten, welches gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip verstoße, weil es die politische Konkurrenz einschüchtere und unterdrücke. “Das so erschaffene Feindbild rechtfertigt es, politische Gegner aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen”, so Moini.
Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz
Kritik üben die Gutachter am Bundesamt für Verfassungsschutz, welches in seinem Gutachten eine “Verächtlichmachung des Parlamentarismus” durch die AfD festgestellt hat.
Zwar vergleiche die AfD die deutsche Demokratie mit diktatorischen Regimen und diffamiere staatliche Institutionen, so die Autoren, eine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie könne der AfD aber nicht nachgewiesen werden.
Einstufung der Bundespartei
Die AfD-Bundespartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem klagt die AfD. Im Eilverfahren hat die Partei recht bekommen. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Fünf AfD-Landesverbände (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen) sind als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Ein Parteiverbotsverfahren kann in Deutschland nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung eingeleitet werden. Bundestag und Bundesrat könnten einen Antrag für ein Verbotsverfahren mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Staatsorgane können so das Bundesverfassungsgericht bitten zu überprüfen, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht.
Wenn eine Partei als verfassungswidrig eingestuft – und verboten wird, wird unter anderem ihr Vermögen beschlagnahmt, Abgeordnete verlieren ihre Mandate. Ersatzorganisationen dürfen nicht gegründet werden.
AfD-Verbot ohne Mehrheit
Die Grünen-Fraktionsspitze fordert heute die Fraktionsspitzen der anderen Parteien dazu auf, sich zum Rechtsgutachten der (GFF) zu verhalten.
Abgeordnete von Linken und Grünen trommeln schon lange für ein Verbot der AfD. Der Bundestag, so die Forderung, müsse Informationen sammeln und prüfen, ob das Parlament einen Verbotsantrag gegen die Partei beim Bundesverfassungsgericht einreichen solle.
Die SPD hat sogar einen Parteitagsbeschluss, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit der AfD fordert. Das war vor einem Jahr. Passiert ist seitdem nicht viel. Wohl auch, weil die SPD offenbar versucht, ihren Koalitionspartner nicht zu verprellen.
Ohne Union keine Mehrheit
Die Union sieht ein AfD-Verbotsverfahren äußerst kritisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte 2025, die vom Bundesverfassungsschutz über die AfD gesammelten Erkenntnisse reichten nicht für ein Verbotsverfahren aus.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Partei erklären stattdessen, die AfD politisch stellen zu wollen. Was genau die Union damit meint, bleibt oft unklar. Klar ist: Ohne Union gibt es auch keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren.
Fraktionsübergreifendes Bündnis reaktiviert
Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Helge Lindh steht fest, das Gutachten könne als Türöffner für ein Prüfverfahren einer Bund-Länder Arbeitsgruppe dienen. Auch die Union könne das nicht ignorieren. Das Material des Gutachtens zeige “wohin diese Partei will: In einen autokratischen Staat, der keinen Minderheitenschutz mehr kennt.”
Auch in der Unionsfraktion gibt es Abgeordnete, die ein Prüfverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der AfD befürworten würden und sich gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken und SSW in einem fraktionsübergreifenden Bündnis organisieren. Die Unionsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärt dazu dem Magazin Der Spiegel: “Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen”.
Nicht zum ersten Mal gibt es ein solches Bündnis. In der vergangenen Legislaturperiode gab es eine Initiative um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, die jedoch nie ein Prüfverfahren zur Abstimmung stellte.
AfD so beliebt wie nie
Die AfD liegt zurzeit bei der Sonntagsfrage im ARD-Deutschlandtrend auf dem ersten Platz, vor Union und SPD, bei zuletzt 27 Prozent. Im September stehen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an. In beiden Bundesländern steht die AfD noch deutlich stärker da. Auch das erklärt die Scheu vieler Abgeordneter, eine Debatte über ein Verbot der umfragestärksten Partei Deutschlands anzustoßen.
Dieses Argument greift auch der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner auf. Er erklärt: “Einer Demokratie ist die Debatte um das Verbot der stärksten Partei alles andere als würdig”. Das Gutachten selbst reihe sich ein in antidemokratische Aktionen linker und linksextremer Gruppierungen zur Diffamierung der Opposition, so Brandner.
Linken-Fraktions-Vize Clara Bünger sieht die Beliebtheitswerte der AfD nicht als Hindernis für ein Prüfverfahren an. Vielmehr würden die hohen Umfragewerte der AfD verdeutlichen, dass sie ihre Ziele auch bald umsetzen könne. “Je mehr Zeit ins Land schreitet, desto wahrscheinlicher wird es, dass die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip nicht nur bedroht werden, sondern dass die AfD diese jedenfalls partiell abschaffen könnte.”
Nicht mehr als ein Debattenbeitrag
Das Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Es wirkt vielmehr wie ein Beitrag zu einer Debatte, von der lange nichts mehr zu hören war.
