Erbschaftsteuer: Wie werden Betriebsvermögen belastet?

Erbschaftsteuer: Wie werden Betriebsvermögen belastet?

Stand: 17.04.2026 • 11:17 Uhr

Kaum ein steuerpolitisches Thema wird so kontrovers diskutiert wie die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen. Während die SPD eine Reform fordert, warnen Unternehmer und Teile der Union vor den Risiken.

Von Ann-Brit Bakkenbüll und Johannes Edelhoff, NDR

Wenn es ums Vererben geht, dann dreht sich die öffentliche Debatte häufig auch um die Betriebsvermögen. Und um die Frage, wie stark diese besteuert werden sollen. Eine durchaus relevante Frage, denn es dabei geht es um erhebliche Summen.

Jährlich werden in Deutschland Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Gleichzeitig liegt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer seit Jahren bei rund 10 bis 11 Milliarden Euro jährlich – weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Besonders umstritten ist die Behandlung von Unternehmensvermögen. Während Immobilien oder Geldvermögen grundsätzlich besteuert werden, gelten für Betriebsvermögen umfangreiche Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen können 85 oder sogar 100 Prozent der Steuer entfallen.

Große Firmenvermögen haben weitgehende Ausnahmen

Steuerexpertin Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisiert: “Unternehmensvermögen sind weitgehend von der Steuer ausgenommen, ohne dass es dafür eine ausreichende ökonomische Begründung gibt.” Analysen zeigen: Bei besonders großen Unternehmens-Übertragungen lag die effektive Steuerbelastung zuletzt teilweise bei rund zwei Prozent, während kleinere Vermögen oft deutlich höher besteuert werden.

Eigentlich ist die Erbschaftsteuer progressiv aufgebaut – wer mehr erbt, soll prozentual mehr zahlen. In der Praxis kehrt sich das bei Unternehmensvermögen häufig um. Experten sprechen deshalb von einer regressiven Wirkung. Zugleich nimmt die Bedeutung von Erbschaften zu. Deutschland zählt inzwischen zu den Ländern mit besonders vielen Erbmilliardären.

Unternehmer warnen vor Doppelbesteuerung

Familienunternehmer sehen strengere Regeln kritisch. Sie argumentieren, Unternehmensvermögen sei bereits im Laufe der Jahre besteuert worden.

Der Hamburger Unternehmer Arnold Mergell hält eine zusätzliche Besteuerung im Erbfall daher für ungerecht. Aus seiner Sicht wird Vermögen, das über Jahrzehnte aufgebaut und bereits versteuert wurde, beim Generationswechsel erneut belastet – für ihn eine Form der Doppelbesteuerung. Auch der Medienunternehmer Ulf Poschardt kritisiert die Debatte in diese Richtung. Er argumentiert, der Staat greife hier erneut auf Vermögen zu, das zuvor bereits besteuert worden sei.

Wird der Staat an Wertzuwächsen beteiligt?

Steuerexpertin Jirmann widerspricht. Besteuert würden nicht die Vermögensaufbauer – sondern die Erben. “Von dem Erblasser wurde das Vermögen vielleicht beim Vermögensaufbau besteuert, aber der Mensch, der das Vermögen bekommt, denen das zufließt, der hat das natürlich noch nie besteuert. Und da wird es das allererste Mal besteuert”, sagt Jirmann.

Hinzu kommt: Wertsteigerungen von Unternehmen bleiben oft unversteuert. Werden Anteile über Generationen weitergegeben, können sogenannte stille Reserven vollständig steuerfrei bleiben. Während Arbeitseinkommen oder Kapitalerträge regelmäßig besteuert werden, können große Unternehmensvermögen so über Jahrzehnte anwachsen, ohne dass der Staat an Wertzuwächsen beteiligt wird.

Warnung vor Schwächung des Standorts

Kritiker und Unternehmensverbände warnen vor einer Schwächung des Standorts Deutschland. Auch die CDU teilt diese Sorge. Der CDU-Politiker Matthias Middelberg befürchtet, dass höhere Erbschaftssteuern Unternehmen unter Druck setzen könnten. Müssten Erben größere Summen aufbringen, könnten sie gezwungen sein, Anteile an externe Investoren zu verkaufen. Damit, so die Sorge, verliere das Unternehmen langfristig an Unabhängigkeit – im schlimmsten Fall sei das der Anfang eines grundlegenden Wandels oder sogar Niedergangs.

Die Steuerexpertin Julia Jirmann hält diese Befürchtung für überzogen. Gerade bei sehr großen Vermögen seien viele Anteilseigner ohnehin nicht operativ im Unternehmen tätig. Wenn in solchen Fällen Anteile verkauft würden, um eine Steuer zu begleichen, ändere das zunächst wenig am laufenden Geschäft. Aus ihrer Sicht ist daher nicht belegt, dass eine stärkere Besteuerung großer Unternehmensvermögen dem Wirtschaftsstandort unmittelbar schadet.

Bundesverfassungsgericht fordert Reformen

Die Sonderregeln beschäftigen seit Jahren das Bundesverfassungsgericht. 2006 erklärten die Richter Privilegien für verfassungswidrig. 2009 führte der Gesetzgeber umfangreiche Verschonungsregeln ein.

2014 urteilte das Gericht erneut, dass weitreichende Befreiungen – insbesondere für große Vermögen – nur schwer zu rechtfertigen seien. Die Reform von 2016 brachte Anpassungen, ließ jedoch zentrale Ausnahmen bestehen. Die Bundesregierung will die Regeln in diesem Jahr erneut überprüfen. Ob und wie weit eine Reform geht, ist offen.

Streit um Milliarden – und Gerechtigkeit

Für Befürworter geht es um mehr als Steuereinnahmen – nämlich um die Frage, wie gerecht Vermögen verteilt ist. Die Steuerexpertin Julia Jirmann warnt davor, dass Deutschland sich zunehmend zu einer Erbengesellschaft entwickle.

Entscheidend für wirtschaftlichen Erfolg sei dann weniger die eigene Leistung als die Herkunft. Bereits mit der Geburt entstünden Vorteile, die sich später kaum noch aufholen ließen, unabhängig von Einsatz oder Ideen. Fest steht: Die Debatte dreht sich um Milliarden – und um die Grundfrage, wie stark Herkunft über wirtschaftlichen Erfolg entscheiden sollte.

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