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Endloses Scrollen, Video folgt auf Video: Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das soziale Netzwerk TikTok mit seinem “süchtig machenden Design” gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste.
Was eine kurze Ablenkung sein soll, endet häufig erst sehr viel später. Das nächste Video ist auf Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nur eine kurze Bewegung entfernt. Und die Unternehmen haben kein Interesse, dass Nutzer das Smartphone schnell zur Seite legen.
Speziell für TikTok kommt die EU-Kommission jetzt zu einem Befund, der weitreichende Folgen haben könnte. Die App habe ein “süchtig machendes Design” und verstoße damit gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Das liege daran, dass unendliches Scrollen, also Wischen, möglich sei, sowie an automatisch startenden Videos und an einem hochpersonalisierten Empfehlungssystem. Wie solche Funktionen das körperliche und geistige Wohlbefinden von Nutzern – darunter Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene – beeinträchtigen könne, habe das Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt, teilt die Kommission mit.
Gehirn scrollt im Autopilot-Modus
Die ständige “Belohnung” der Nutzer mit neuen Inhalten wecke den Drang, weiter zu scrollen und versetze das Gehirn in einen “Autopilot-Modus”. TikTok muss als sehr große Plattform prüfen, welche Risiken die App birgt. So sieht es der DSA vor. Genau diese Einschätzung des Unternehmens kritisiert die EU-Kommission massiv: “TikTok hat wichtige Indikatoren für eine zwanghafte Nutzung der App außer Acht gelassen, wie beispielsweise die Zeit, die Minderjährige nachts auf TikTok verbringen, die Häufigkeit, mit der Nutzer die App öffnen, und andere potenzielle Indikatoren.”
So steht es in den vorläufigen Ergebnissen, die die EU-Kommission jetzt bekannt macht. Es ist der nächste Schritt in einem umfangreichen DSA-Verfahren, das die Behörde im Februar 2024 eingeleitet hatte. Die EU-Kommission hat TikToks eigene Risikobewertung analysiert, hat interne Daten und Dokumente unter die Lupe genommen. Zusätzlich hat sie Fachleute unter anderem für das Thema Suchtverhalten befragt.
Auf Anfrage des ARD-Studios Brüssel weist TikTok die Vorwürfe zurück: “Die vorläufigen Ergebnisse der Kommission stellen unsere Plattform kategorisch falsch und völlig haltlos dar. Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um diese Ergebnisse mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln anzufechten.”
Klage zur Suchtgefahr in den USA
Wie süchtig macht Social Media? Das ist eine Frage, die in den USA aktuell vor Gericht überprüft wird. Geklagt hat eine junge Frau, deren Name nur mit den Initialen K.G.M. in den Akten steht. In manchen Medienberichten ist sie jetzt 19, in anderen 20 Jahre alt.
Viel mehr ist über die Frau, die den Kampf gegen die milliardenschweren Tech-Unternehmen aufgenommen hat, nicht bekannt. Ihr Verfahren jedoch, das in Los Angeles am Superior Court verhandelt wird, steht unter sehr genauer Beobachtung. K.G.M. wirft Social-Media-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer süchtig werden.
Als Kind habe sie die Plattformen bereits genutzt. Das habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Es könnte ein Musterprozess mit großer Wirkung werden. Das Social Media Victims Law Center, das die jungen Frau juristisch vertritt, kümmert sich nach eigenen Angaben um Hunderte Kläger. Verteidigen müssen sich vor Gericht momentan der Google-Mutterkonzern Alphabet sowie Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram. TikTok dagegen hat vor Prozessbeginn einen Vergleich erreicht. Einzelheiten dazu sind nicht öffentlich.
EU-Länder diskutieren über Social-Media-Nutzung
In der EU wird die Nutzung von Social-Media-Diensten aktuell intensiv diskutiert. Spanien beispielsweise plant ein Verbot aller Dienste für Kinder unter 16 Jahren. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Grundsatzrede zur Lage der Europäischen Union im vergangenen Jahr von “Algorithmen, die die Schwächen von Kindern ausnutzen, um sie süchtig zu machen”, gesprochen.
Ein möglicher Hebel dagegen sind Verfahren nach dem EU-Gesetz für digitale Dienste. Auf die vorläufigen Ergebnisse kann TikTok jetzt reagieren. Die Kommission ist aktuell der Ansicht, dass das Unternehmen das “grundlegende Design” ändern müsse. Als Beispiele nennt sie die Einführung wirksamer Pausen auch während der Nacht sowie die Anpassung des Empfehlungssystems. Sollte sich die EU-Kommission am Ende in ihrer Ansicht bestätigt fühlen, droht TikTok eine Geldstrafe. Die kann bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.


