Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission nicht genug vor den Gefahren ihrer Angebote. Der Mutterkonzern Meta müsse bei der Alterskontrolle nachbessern, sonst droht ein Bußgeld.
Instagram und Facebook sind offiziell erst ab 13 Jahren erlaubt – trotzdem nutzen viele Kinder die Sozialen Medien früher. Die EU-Kommission sieht die Plattformen in der Verantwortung – und droht mit hohen Geldstrafen.
Konkret wirft die EU-Kommission dem Mutterkonzern Meta vor, Kinder nicht streng genug von seinen Plattformen Instagram und Facebook fernzuhalten. Meta verstoße damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste, also den Digital Services Act (DSA), stellte die Brüsseler Kommission vorläufig fest. Sie forderte Änderungen bei der Alterskontrolle.
Einfache Anmeldung mit falschem Geburtsdatum
Meta kann nun zunächst auf die Vorwürfe reagieren. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, drohen dem US-Konzern Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und Zwangsgelder. “Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta weisen darauf hin, dass ihre Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind”, so Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Das Gesetz über Digitale Dienste verpflichte Plattformen zur Durchsetzung ihrer eigenen Regeln.
Bei der Erstellung eines Kontos können Nutzer in der Praxis einfach ein falsches Geburtsdatum angeben und sich so älter machen, als sie sind. Meta prüfe nicht wirksam, wie alt die Nutzer wirklich sind, hieß es in der Erklärung der Kommission.
Kein europaweites Mindestalter
Meta bietet zwar ein Tool, um Nutzer unter 13 Jahren zu melden. Dieses sei aber umständlich zu bedienen. Außerdem gebe es oft keine angemessene Nachverfolgung von gemeldeten Fällen. Laut Kommission nutzen in der EU etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für Soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Konzernen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
EU-App zur Altersverifikation
Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok betreffen. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen teilweise auch ohne Konto nutzen.
Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Die App steht Nutzern in der EU allerdings noch nicht flächendeckend zur Verfügung und hatte in den vergangenen Wochen unter anderem wegen Sicherheitslücken für Kritik gesorgt.

