Der Fall Fernandes hat die Debatte über digitale Gewalt angeheizt. Jetzt hat Justizministerin Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll Menschen im Internet besser schützen, etwa vor pornografischen Deepfakes oder Cybergrooming.
Mehr Rechte für Opfer, striktere Strafen für Täter: Justizministerin Stefanie Hubig hat ihren Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt. “Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen”, sagte die SPD-Politikerin zu der Vorlage. “Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.”
Mit dem neuen Gesetz soll das Strafrecht verschärft werden. Dabei werden unter anderem sogenannte sexualisierte Deepfakes in den Blick genommen, um Lücken im Strafrecht zu schließen. Außerdem sollen Opfer digitaler Gewalt über das Zivilrecht selbst leichter gegen Urheber vorgehen und gerichtlich auch Account-Sperren erwirken können.
“Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphone-Kameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen”, so Hubig. Millionen Menschen seien betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen stiegen rasant.
Bereits Herstellung von pornografischen KI-Fakes soll strafbar werden
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen (“Hatespeech”), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten (“Doxing”), die Anbahnung von sexuellem Kontakt mit Minderjährigen im Internet (“Cybergrooming”) oder das unerwünschte Zusenden von Pornografie. Auch Cybermobbing und Cyberstalking sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch mit Fake-Profilen werden in dem Entwurf berücksichtigt.
Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur die Verbreitung, sondern bereits die Herstellung ungewollter echter oder gefakter Sex-Videos unter Strafe gestellt wird. Dabei geht es um Aufnahmen, die die Intimsphäre verletzten, und sexualisierte Gewalt wie Gewaltpornografie oder Vergewaltigungsvideos. Dafür soll der Paragraf 184k im Strafgesetzbuch geändert werden. Der Tatbestand soll dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.
Vorgehen gegen Plattformbetreiber soll erleichtert werden
Die Gesetzespläne sehen auch Änderungen im Zivilrecht vor, um das Vorgehen gegen Plattformbetreiber zu erleichtern. Dazu gehört, dass Betroffene demütigender oder beleidigender Inhalte insbesondere anonymer Accounts einen Anspruch auf Auskunft über den Urheber erhalten. Dies steht unter dem Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung. Auch die Sperrung von Accounts soll gerichtlich erwirkt werden können, um wiederholte Taten zu verhindern.
Eine Klarnamen-Pflicht, mit der Accountinhaber sich nicht hinter Fantasienamen verstecken könnten, lehnt Hubig ab.
Neue Straftatbestände vorgesehen
Hubig will darüber hinaus auch Fake-Bilder oder -Videos, die auf andere Weise dem Ansehen einer Person “erheblich” schaden können, unter Strafe stellen. Auch hier soll dann eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Dafür soll es einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch geben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Darstellungen im Rahmen von Kunst und Wissenschaft. Satirische Fakes bleiben damit erlaubt.
Vorgesehen sind zudem drei neue Straftatbestände: Die “Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen” – dabei geht es um das Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial; die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch “täuschende Inhalte” – Stichwort Deepfakes; und die unbefugte Überwachung von Menschen zum Beispiel über Tracking – Stichwort Cyberstalking.
Deepfake
Der Begriff Deepfake setzt sich aus den englischen Begriffen “Deep Learning” (eine Lernmethode der künstlichen Intelligenz) und “Fake” (dt. Fälschung) zusammen. “Deepfake“ bezeichnet manipulierte Medien, meist Videos oder Bilder, in denen Gesichter oder Stimmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) täuschend echt verändert oder ausgetauscht werden. Je mehr Material etwa von einer Person vorliegt, umso authentischer wirken die manipulierten Bilder.
Der Fall Fernandes heizte Debatte an
Hubigs Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Vorbereitet wurden die Maßnahmen schon länger.
Neue Dringlichkeit bekam die Debatte Ende März. Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtete über Fake-Profile in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

