Der Fall erinnert an den Pelicot-Prozess in Frankreich. Ein Mann soll seine Nachbarin betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Heute wurde er zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Als hochkriminell, menschenverachtend und monströs hatte der Richter die Taten des 28-jährigen Angeklagten bezeichnet. Der chinesische Student soll in einem Münchner Mehrfamilienhaus seine Freundin, mit der er eine sexuelle Beziehung hatte, vergewaltigt haben. Heute hat das Landgericht München I den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Student der Robotik an der TU München in mindestens acht Fällen seine damalige chinesische Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung mit mindestens drei verschiedenen Narkotika in Tiefschlaf versetzt und sie anschließend stundenlang vergewaltigt und sich dabei gefilmt hat. Laut Staatsanwaltschaft sei es reiner Zufall gewesen, dass die Frau an der hohen Dosis nicht starb.
Begründet wurde das Urteil zudem mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Kein Einzelfall
Männer dokumentierten ihre missbräuchlichen Taten in ähnlichen Fällen oftmals im Internet. So zum Beispiel ein Mann aus Niedersachsen. Er hatte seine Partnerin, wie auch der Student aus München, betäubt und vergewaltigt. Seine Taten stellte er auf Pornoseiten, ohne ins Visier der Polizei zu geraten.
Eine Recherche von STRG_F zeigt, dass dieser Mann Teil eines Netzwerks ist. Mutmaßliche Vergewaltiger, darunter viele Deutsche, konnten sich auf Pornoseiten vernetzen und Vergewaltigungsvideos hochladen.
Sicherheitsverwahrung nach Haft nicht ausgeschlossen
Das Gericht in München verhängte zusätzlich zu der Haftstrafe den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Ob diese im Anschluss tatsächlich verhängt wird, hängt davon ab, ob der Student im Gefängnis erfolgreich eine Sozialtherapie absolviert.
Der Student habe laut des Richters gewusst, dass jede Narkose lebensgefährlich sei, aber keinerlei Vorkehrungen getroffen, seine Freundin im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls zu retten oder ein Gegenmittel zu den Benzodiazepinen zu besorgen, um ihr zu helfen, falls eine Notsituation eintritt. Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht.
Mann nennt betäubte Frauen “tote Schweine”
Der Verurteilte dokumentierte den mutmaßlichen Missbrauch zudem und teilte Videos im Internet. Über sein Vorgehen soll sich der 27-jährige Student online mit anderen Männern ausgetauscht haben. In Telegram-Chats soll er betäubte Frauen als “Autos” oder “tote Schweine” benannt haben. Diese Chats mit dem Namen “Fahrschule” seien “extrem menschen- und frauenverachtend” gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.
In den Gruppen tauschte der Student sich mit anderen Landsmännern aus, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft München hatte wegen versuchten Mordes und der besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Dieser hatte im Laufe des Prozesses lediglich für die Vergewaltigungen ein Geständnis abgelegt. Die Verteidigung hatte für den Studenten aus China für sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung plädiert.
Die Aufnahmen, die der junge Mann von seinen Taten anfertigte, um später immer wieder dazu zu onanieren, seien “Videos, die sich einprägen, die schockieren”, sagte der Richter. Die Geschädigte, die erst durch die Festnahme ihres Freundes von den Taten erfuhr, habe selbst im Gerichtsprozess noch nicht glauben können, was ihr Partner ihr angetan hat.
Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich
Die Staatsanwaltschaft als auch der Richter sehen Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war von ihrem Mann über Jahre immer wieder betäubt und dann von ihm und anderen Männern vergewaltigt worden. Der Vorsitzende Richter betonte, dass “Pelicot kein Einzelfall” sei. “Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit”, so der Richter.
Nicht nur zu dem Prozess aus Frankreich lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen. Selbst in München wurden bereits vergleichbare Fälle verhandelt. Dasselbe Gericht, das den chinesischen Studenten verurteilte, hatte 2025 einen Arzt wegen der Vergewaltigung betäubter Patientinnen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Betroffen waren 17 Frauen, die zur Darmspiegelung gekommen waren.
Auch in Bielefeld waren Frauen bei einem Arzt nicht sicher: Dort vergewaltigte ein Assistenzarzt 34 seiner Patientinnen. In seiner Wohnung hatte die Polizei Festplatten mit Videos seiner Taten gefunden, außerdem eine Liste mit 80 Namen von Frauen.
Student nimmt Urteil emotionslos auf
Auf seine Spur gekommen waren die Ermittler dem angeklagten Studenten in München wegen eines weiteren Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft – unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes.
Die Haftstrafe für den Studenten von mehr als elf Jahren ordnete das Gericht immer wieder als milde Strafe ein. Mit der Strafe habe ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden. Zudem sei zu bedenken, dass der Student erst 28 sei, ein Teilgeständnis abgelegt habe und nicht vorbestraft sei. Der verurteilte Mann nahm das Urteil interessiert und emotionslos auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

