Ein neues Gesetz in Frankreich soll die Produktion von Wegwerf-Mode eindämmen. Damit sollen chinesische Riesen wie Shein oder Temu reguliert werden. Sie überschwemmen Europa jedes Jahr mit Millionen von Billig-Kleidungsstücken.
Frankreich, das kleine gallische Dorf, wehrt sich gegen die Übermacht der chinesischen Billiganbieter. Diese Lesart sei zwar etwas zu rosig, finden Kritiker des neuen Gesetzes, aber selbst sie erkennen an, dass das Parlament einen wichtigen Schritt getan hat.
Flore Berlingen, Öko-Aktivistin und Spezialistin für Recyclingfragen in der Modebranche findet, dass das Gesetz ein “kultureller Fortschritt” sei, weil der Regulierungsbedarf und die Tatsache anerkannt würden, dass die Geschäftspraktiken der “Ultra Fast Fashion” schädlich sind, “für die Umwelt aber auch für die heimische Produktion”.
Hosen, T-Shirts, Pullis für sechs Euro
Schädlich, weil nach Angaben des Mode-Fachverbandes jedes Jahr 828 Millionen “Ultra-Fast-Fashion”-Kleidungsstücke den französischen Markt überschwemmen: Hosen, T-Shirts, Pullis, die im Schnitt nur sechs Euro kosten und oftmals ungetragen im Müll landen. Schädlich aber auch, weil die Billigstoffe, aus denen die Billig-Klamotten gefertigt sind, die Gesundheit gefährden, betonte im Vorfeld der Abstimmung der französische Handelsminister Serge Papin. Bei einer Probe hätten die französischen Behörden 700 Produkte getestet: “70 Prozent davon entsprachen nicht unseren Normen, 45 Prozent waren sogar gefährlich”, so Sapin.
Grundsätzlich wäre “Ultra Fast Fashion” ohne Mikroplastikfasern nicht vorstellbar. Die Deutsche Umwelthilfe hat ebenfalls getestet und in einer Kinderjacke eine 12.000-fache Überschreitung der Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien festgestellt. Diese Praktiken sollen in Frankreich nun bestraft werden, und zwar mit einem sogenannten Produktionsmalus. Wenn die Mode-Labels zu viele Produkte so billig anbieten, dass sich eine Reparatur nicht lohnt, werden sie zur Kasse gebeten. Das solle die Produzenten abschrecken, weiter in Hochfrequenz zu produzieren, erklärt Flore Berlingen: “Sie können den Strafzahlungen entkommen, wenn sie ihre Praktiken ändern.”
Juristische Umsetzung kompliziert
Die zweite zentrale Maßnahme des Gesetzes sieht ein Werbeverbot für “Ultra Fast Fashion” vor. Das klingt besonders griffig, ist aber in der juristischen Umsetzung besonders kompliziert. Denn nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten nicht eigenständig ganze Branchen regulieren. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass Frankreich für jedes einzelne Unternehmen, das es mit einem Werbeverbot belegen will, Ausnahmen in Brüssel beantragen wird. Der Vorsitzende des Nationalen Bekleidungsverbandes in Frankreich, Pierre Talamon, begrüßt diesen Vorstoß. Das Gesetz sei absolut notwendig, “und wir können stolz sein, weil Frankreich eine Pionierin bei der Bekämpfung von ‘Ultra Fast Fashion’ ist”.
Aber was ist mit herkömmlicher Fast Fashion von Zara, H&M, Primark und anderen? Diese europäischen Unternehmen hätten “erfolgreich Lobbyarbeit” bei den französischen Parlamentariern geleistet, kritisiert Öko-Aktivistin Flore Berlingen. Sie hätten erreicht, dass nicht nur eines, sondern beide Regulierungskriterien – also die “Breite des Sortiments” und der “Anreiz zur Reparatur” – greifen müssen, damit die Ware als “Ultra Fast Fashion” eingestuft wird.
Gesetz gilt nicht für Zara oder H&M
Heißt im Umkehrschluss: Wer zwar sehr viel Ware auf den Markt wirft, aber zu einem Preis, der die Reparatur noch lohnenswert macht, entkommt der Bestrafung. So haben sich europäische Mode-Giganten wie Zara oder H&M dem Gesetz entzogen. Talamon verteidigt diesen Ansatz, denn immerhin handele es sich um Unternehmen, die physisch vor Ort sind. “Sie bezahlen Miete, beschäftigen Menschen, sie deklarieren, was sie verkaufen. Sie bezahlen Umsatzsteuer und Importsteuer und auf diese Weise tragen sie zum Volksvermögen bei.”
Chinesische Produzenten wie Shein bekämpfen, ohne europäische Unternehmen zu bestrafen – Frankreich ist dieser Spagat vorerst gelungen. Ob sich die “Ultra Fast Fashion” wirklich eindämmen lässt, wird aber auch davon abhängen wie die Verbraucher sich verhalten. Für sie soll es in Zukunft eine Handlungsempfehlung geben: Qua Gesetz müssen “Ultra Fast Fashion”-Anbieter Schildchen an ihren Kleidungsstücken mit dem Hinweis anbringen, dass sich Kaufzurückhaltung, Wiederverwendung und Reparatur lohnen.
