Unfälle mit E-Rollern – Opfer sollen leichter Schadenersatz erhalten

Unfälle mit E-Rollern – Opfer sollen leichter Schadenersatz erhalten

Stand: 10.07.2026 • 08:14 Uhr

In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle durch E-Scooter deutlich gestiegen. Bislang blieben Opfer oft auf ihren Kosten sitzen. Neue Haftungsregeln sollen die Lage für Geschädigte verbessern.

Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder auf dem Bürgersteig über einen umgestürzten Roller stolpert, soll nicht mehr auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Unfallopfer leichter an Schadenersatz kommen sollen. Begründet wird die Gesetzesverschärfung mit der deutlichen Zunahme von Unfällen.

Vermieter werden in die Pflicht genommen

Für Unfälle mit E-Scootern sollen künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen. “Es gibt schlichtweg keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos”, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). “Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden”, sagte sie.

Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen.

Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat.

Zahl der Unfälle deutlich gestiegen

Elektrische Roller dürfen im öffentlichen Straßenverkehr seit Sommer 2019 fahren – seitdem haben die Unfälle mit ihnen laut Bundesregierung stark zugenommen. 2024 gab es nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 12.500 Unfälle mit E-Scootern, in mehr als 7.900 Fällen trugen die E-Scooter-Fahrer die Schuld.

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle hatte sich damit seit 2021 verdoppelt. Bislang blieben Unfallopfer oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Die Gesetzesänderung betrifft aber nur “selbstbalancierende” Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte.

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