Heute soll der Bundesrat der Reform der privaten Altersvorsorge zustimmen. Die neuen Regeln für staatliche Zulagen sollen mehr Menschen ermuntern, Geld zurückzulegen. Was heißt das für Sparerinnen und Sparern?
Das Gesetz zur privaten Altersvorsorge nimmt voraussichtlich heute die letzte Hürde: Nachdem es der Bundestag bereits Ende März beschlossen hatte, wird sich nun der Bundesrat damit befassen. Danach könnte die neue Regelung in Kraft treten. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.
Warum soll die Riester-Rente abgelöst werden?
Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Damit wird die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente garantiert. Der Nachteil: Die Regelungen sind kompliziert und für Verbraucherinnen und Verbraucher teils schwer verständlich.
Zudem gelten die Verwaltungskosten als zu hoch. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden. Hohe Renditen sind dadurch kaum möglich. Seit 2018 ist die Zahl der privaten Altersvorsorgeverträge dementsprechend rückläufig. Ende 2024 gab es nach Zahlen des Arbeitsministeriums noch knapp unter 15 Millionen Verträge – in geschätzte 20 bis 25 Prozent wurde davon aber überhaupt nicht mehr eingezahlt.
Was soll sich ändern?
Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll nun “deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden”, heißt es aus dem Finanzministerium. Ab dem 1. Januar 2027 will die Bundesregierung ein leicht verständliches Standardprodukt einführen, das jede Bank, Sparkasse und Versicherung anbieten muss und das den Einsteig in die private Vorsorge erleichtern soll.
Kern der Reform ist die Abkehr von der starren Beitragsgarantie. Es soll zwar weiterhin Produkte für sicherheitsorientierte Sparer geben, bei der 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert auch ausgezahlt werden. Dazu kommen jedoch auch eine Variante mit 80-prozentiger Garantie und ein Depot komplett ohne Garantie. Damit können die Anbieter die Beiträge gewinnbringender am Kapitalmarkt anlegen – in Aktien oder andere Anlageklassen.
Außerdem waren die Garantien teuer. Allein durch den Wegfall soll eine höhere Rendite möglich sein. Die Effektivkosten im Standarddepot sollen auf ein Prozent begrenzt sein. Die Abschlusskosten sollen über die gesamte Vertragslaufzeit gestreckt sein – was darüber hinaus den Wechsel zwischen verschiedenen Verträgen vereinfachen soll.
Wer wird gefördert?
Bisher hatten vor allem die sogenannten abhängig Beschäftigten die Möglichkeit zur Riester-Rente. Der Kreis der Berechtigten wird nun erweitert. Künftig steht die staatliche Förderung auch Selbstständigen offen. Damit soll deren schwieriger Situation bei der Altersvorsorge entgegengewirkt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Auch hier besserte die Koalition noch einmal nach, vor allem für Familien und für Sparer, die keine hohen Summen einzahlen können. Bislang lag die Grundzulage der Riester-Rente bei 175 Euro pro Jahr. Mit der Reform soll sie nun durch eine proportionale Zulage abgelöst werden.
Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro der Sparerinnen und Sparer 50 Cent vom Staat dazu – bis zu einer Höhe von jährlich 360 Euro. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 Euro bis 1.800 Euro dann 25 Cent. Am größten ist der Vorteil also für Sparer, die monatlich nur bis zu 30 Euro zurücklegen können.
Die maximale Förderung liegt dementsprechend laut Finanzministerium bei 540 Euro pro Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Und: Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Wie viel ist für Sparer insgesamt drin?
Bei einem Prozent Kosten und einer monatlichen Sparrate von 150 Euro ergibt sich dem Geldratgeber Finanztip zufolge nach 40 Jahren ein Endvermögen im Altersvorsorgedepot von rund 217.000 Euro – mit einem Kind rund 233.000 Euro. Die Modellrechnung basiert auf einer angenommenen Rendite von sechs Prozent pro Jahr, einer Laufzeit bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren sowie einem Bruttojahresgehalt von 52.000 Euro.
Berücksichtigt wurden die staatliche Zulagen sowie eine nachgelagerte Besteuerung. Ein herkömmlicher ETF-Sparplan würde laut Finanztip allerdings wegen niedriger Effektivkosten besser abschneiden und rund 224.700 Euro bringen – ohne jegliche Förderung. Anders sieht es aber aus, wenn die Kosten des Altersvorsorgedepots bei maximal 0,5 Prozent liegen würden, wie es die Experten fordern. Dann lautet das Ergebnis den Angaben zufolge rund 244.600 Euro – fast 30.000 Euro mehr.
“Am Ende muss sich die Riester-Reform daran messen lassen, was nach Förderung, Kosten und Steuern bei den Menschen ankommt”, sagt Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu. “Wenn die Gebühren zu hoch sind, bleibt für Sparer deutlich weniger für die Altersvorsorge übrig als möglich.” Auch die Verbraucherzentralen halten die auf maximal ein Prozent gedeckelten Abschluss- und Verwaltungskosten für zu hoch.
Gibt es weitere Kritik?
Kritisch an der Reform sieht Finanztip zudem, dass der Kostendeckel nur für die sogenannten Standarddepots gelten soll. “Solange Anbieter weiterhin auch teurere Produkte vertreiben können, besteht die Gefahr, dass viele Sparer am Ende nicht im günstigsten Angebot landen”, sagt Sulilatu.
Zudem fehle ein zentraler Mechanismus, um eine breite Nutzung sicherzustellen: “Ohne eine Opt-out-Lösung werden viele Menschen das neue Altersvorsorgedepot gar nicht nutzen. Andere Länder zeigen, wie das funktioniert”, sagt Sulilatu. Opt-out bedeutet, dass Verbraucher automatisch ein solches Depot erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprechen.
Was können Sparer mit alten Riester-Verträgen jetzt tun?
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann entscheiden, den alten Vertrag unverändert zu behalten, ihn zu ändern oder ganz in das neue Modell zu wechseln. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz. Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Was ist für Kinder und Jugendliche geplant?
Für junge Menschen ist die sogenannte Frühstartrente vorgesehen, die ebenfalls in diesem Jahr beschlossen werden soll. Das ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche. Sie sollen vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr ein individuelles Depot erhalten. Für dieses gibt der Staat monatlich zehn Euro Zuschuss.
Losgehen soll es rückwirkend zum 1. Januar 2026 – zunächst ab dem Geburtenjahrgang 2020. Die Depots sollen sich am geplanten Standardprodukt der privaten Altersvorsorge orientieren. Geplant ist eine zwölfjährige Ansparphase und dann “nahtloser Übergang” in das neue System.
Mit Informationen von Till Bücker, ARD-Finanzredaktion.

