FAQ

Stand: 07.07.2026 • 09:14 Uhr

Nur noch zwölf statt 14 Monate, außerdem drei statt zwei Vätermonate: Familienministerin Prien will die Regeln für das Elterngeld ändern. Was genau ist geplant – und was steckt dahinter?

Wer künftig eine berufliche Auszeit für sein Baby nehmen möchte, muss sich vermutlich auf Änderungen beim Elterngeld einstellen. Familienministerin Karin Prien hat einen Gesetzentwurf für ein neues Modell vorgelegt.

Eine Sprecherin des CDU-geführten Familienministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen des Portals Politico. Der Gesetzentwurf sei aber noch in der Ressortabstimmung, sagte sie.

Was genau ist das Elterngeld?

Eingeführt wurde das Elterngeld 2007, um Paare zum Nachwuchs zu ermutigen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Seither gibt es auf Antrag mindestens 300 Euro pro Monat, höchstens aber 1.800 Euro.

Die Einkommensgrenze liegt seit 1. April 2025 bei 175.000 Euro: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen über dieser Grenze bekommen die Leistung nicht mehr.

Das Elterngeld wird derzeit 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile mit jeweils mindestens zwei Monaten an der Betreuung beteiligen. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus kann man die Zahlungsdauer strecken, dafür sind die monatlichen Summen kleiner.

Wer bekommt das Elterngeld bislang?

2025 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Diese Zahlen sinken wegen des Geburtenrückgangs seit Jahren und lagen im vergangenen Jahr um 13,9 Prozent niedriger als 2021. Der Väteranteil – also der Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern – betrug zuletzt 25,9 Prozent.

Die staatlichen Ausgaben für die Leistung sanken in den vergangenen Jahren konstant – weil weniger Babys geboren wurden. Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe waren es 2022 noch gut 7,6 Milliarden Euro. 2025 lag die Summe bei knapp 7,1 Milliarden Euro.

Was soll sich jetzt genau ändern?

Nur noch zwölf statt 14 Monate und drei statt zwei Vätermonate – so will Prien das Modell ändern. “Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert”, zitiert das Portal Politico aus Priens Gesetzentwurf. “Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.” Alleinerziehende können aber bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten.

Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Es soll grundsätzlich dabei bleiben, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens liegt.

Warum macht Prien das?

Prien muss in ihrem Etat 500 Millionen Euro einsparen – aufgrund einer milliardenschweren Finanzierungslücke im Bundeshaushalt für 2027. Das Elterngeld ist dort der größte Ausgabenposten.

Schon vor einigen Wochen hatte Prien gesagt, sie wolle die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht antasten und denke darüber nach, die Mindest- und Höchstbeträge für die Zahlung zu erhöhen. Sie deutete damals bereits an, dass die Leistung kürzer gezahlt werden könnte und Väter stärker herangezogen werden könnten.

Zudem hatten Union und SPD schon im Koalitionsvertrag 2025 Änderungen vereinbart. “Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen”, hieß es da.

Wie werden sich die Kürzungen auswirken?

Der Deutsche Frauenrat sieht die Kürzungen im Etat des Familienministeriums kritisch. Dieser werde im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen, bis 2029 sogar um bis zu ein Fünftel. Gespart werde ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung.

Was wünschen sich Eltern?

In einer 2025 veröffentlichten Umfrage für die Bertelsmann-Stiftung unter 2.500 Menschen sagten 45 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer, sie hätten beim Elterngeld eigentlich gerne ein “egalitäres Modell”: Jedes Elternteil solle sieben Monate Elternzeit nehmen – bezogen auf die bisher gültige Gesamtdauer von 14 Monaten Elterngeld. Eine solche Aufteilung war wohl im Familienministerium auch einmal im Gespräch, wurde aber dann doch nicht weiter verfolgt.

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