Wie ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt helfen soll

Wie ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt helfen soll

Stand: 17.04.2026 • 18:17 Uhr

Cyberstalking, ungewollte Nacktfotos oder mithilfe von künstlicher Intelligenz hergestellte Fake-Pornos – all das fällt unter digitale Gewalt. Was Ministerin Hubig dagegen unternehmen will.

Nicole Markwald

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgestellt. Er sieht vor, das Strafrecht zu verschärfen und Betroffenen besser zu helfen. Hubig spricht von einem Massenphänomen, das Millionen Menschen in Deutschland betrifft.

Darunter fallen verschiedenste Vorgänge: Online-Verleumdung, Bedrohung, digitaler Voyeurismus, Cyber-Stalking aber auch pornografische Deepfakes und Vergewaltigungsvideos. Digitale Gewalt hat laut der SPD-Politikerin schwere Folgen, sie könnte “zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören”, so Hubig. In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich laut Ministerin die digitale Gewalt gegen Frauen.

Was sieht das Gesetz vor?

Der Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Er will erstens Lücken im Strafrecht schließen – denn die Gesetzgebung hinkt der digitalen Realität hinterher. Hubig beschreibt, dass es keine Minute dauert, einen Deepfake zu erstellen, der täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Doch bislang gebe es dafür keinen eigenen Straftatbestand.

Ein ungewolltes Foto in der Sauna, gefälschte Pornos, Nahaufnahmen vom Gesäß in engen Leggins – wer das bislang gemacht hat, musste in den meisten Fällen keine Folgen fürchten.

Nun sollen die Herstellung und auch die Verbreitung ungewollt echter oder mit Hilfe von künstlicher Intelligenz hergestellter Sex-Videos verboten werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch wer seinen Partner oder Ex-Partner heimlich mit einem GPS-Tracker überwacht, kann künftig bestraft werden. Drei neue Straftatbestände sind auf der strafrechtlichen Seite vorgesehen.

Deepfake

Der Begriff Deepfake setzt sich aus den englischen Begriffen “Deep Learning” (eine Lernmethode der künstlichen Intelligenz) und “Fake” (dt. Fälschung) zusammen. “Deepfake“ bezeichnet manipulierte Medien, meist Videos oder Bilder, in denen Gesichter oder Stimmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) täuschend echt verändert oder ausgetauscht werden. Je mehr Material etwa von einer Person vorliegt, umso authentischer wirken die manipulierten Bilder.

Neue Rechte für Betroffene

Die zweite Säule des Gesetzentwurfs will Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen. So sollen digitale Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden – damit soll Opfern erleichtert werden, selbst gegen digitale Gewalt vorzugehen.

Nach Vorstellung Hubigs sollen Betroffene ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren einen Antrag beim örtlichen Gericht stellen können. Dieses wendet sich dann an die Plattformen, um anonyme Nutzer zu benennen. In einem zweiten Schritt könnte man Unterlassung, Schadenersatz oder im äußersten Fall eine zeitweilige Sperre des Nutzerkontos gerichtlich durchsetzen – “wenn die Schwere der Rechtsverletzungen dies rechtfertigt”, wie es im Entwurf heißt.

“Ganz wichtig, dass wir heute hier stehen”

Theresia Crone ist Aktivistin und selbst Betroffene von digitaler Gewalt. Sie betrachtet den Gesetzentwurf als überfällig. Schon die Ampel-Regierung hatte eine Verschärfung geplant, es sei “ganz wichtig, dass wir heute hier stehen und dann auch sagen können, das Thema wird jetzt endlich in die Politik gebracht.”

Das aktuelle Gesetz ist bereits seit Monaten in Arbeit. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte Ende März. Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtete über Fake-Profile in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Speicherung von Daten umstritten

Mit dem Gesetz sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter gerichtlich zur Auskunft über die Identität mutmaßlicher Internettäter verpflichtet werden können. Dafür ist auch die Speicherung von deren Daten vorgesehen. Die geplante IP-Adressen-Speicherung soll auf drei Monate begrenzt sein, danach werden die Daten gelöscht. Dieser Aspekt der vorrübergehenden Speicherung ist unter Datenschützern und Politikern umstritten.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt den neuen Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt. Allerdings sieht er die Umsetzung durch Personalmangel an den Gerichten gefährdet.

Nun sind Länder und Verbände gefragt – danach muss die Vorlage vom Kabinett beschlossen werden und anschließend durch Bundestag und Bundesrat. Bis das Gesetz gegen digitale Gewalt in Kraft tritt, dürften Monate vergehen.

Comments

No comments yet. Why don’t you start the discussion?

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *