FAQ: Das soll sich laut Gesetzentwurf bei der Notfallversorgung ändern

FAQ: Das soll sich laut Gesetzentwurf bei der Notfallversorgung ändern


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Stand: 22.04.2026 • 18:02 Uhr

Notaufnahmen und Rettungsdienste sind überlastet und es gibt zu wenig Steuerung. Um das zu ändern, hat das Bundeskabinett eine Reform vorgelegt, die nächstes Jahr in Kraft treten soll. Was ist geplant? Die wichtigsten Antorten.

Wie ist die aktuelle Lage?

Nach den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern etwa 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt – ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Den Zahlen zufolge nutzen täglich mehr als 35.000 Menschen die Notaufnahmen.

Die Probleme sind vielfältig: Patienten klagen über überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Ärzte und Mitarbeiter zeigen sich überfordert und berichten von einer Fehlsteuerung. Patienten nutzten die Notaufnahmen und die Notrufnummer auch bei kleineren Problemen und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Im Rettungsdienst gebe es viele unnötige Fahrten.

Experten beklagen zudem eine “völlig zersplitterte Zuständigkeit” der Rettungsdienste durch föderale Strukturen. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat sogar Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil es kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienstsystem mit vergleichbaren Qualitätsstandards gebe.

Warum hat sich bisher so wenig getan?

Dass der Not- und Rettungsdienst dringend reformiert werden muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und -experten. Schon 2019 wurde ein Anlauf unternommen – der aber zunächst am Widerstand der Bundesländer und später wegen der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Doch der Bruch der Koalition sorgte für eine erneute Verschiebung.

Was ist das Ziel der aktuellen Reform?

Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf verabschiedet – das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung.

Zudem sollen die Patienten besser gesteuert werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.

Was ist konkret geplant?

Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der Notrufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Ziel ist es, gesundheitliche Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufer in die passende Versorgung zu vermitteln. Über die 112 soll aber weiterhin für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein, hier ändert sich nichts.

Gibt es weiter Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst?

Ja. Für dringende akute Fälle sollen künftig rund um die Uhr ärztliche Notdienste auch für Hausbesuche bereitgehalten werden. Dieser Dienst ist aber nur für Menschen vorgesehen, die ihn wirklich benötigen und die nicht in ein Notfallzentrum eines Krankenhauses kommen können.

Was ändert sich bei den Krankenhäusern?

An ausgewählten Kliniken sollen Integrierte Notfallzentren – kurz INZ – etabliert werden, die rund um die Uhr geöffnet sind. Sie bestehen aus der Notaufnahme, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. Das INZ ersetzt aber nicht den Hausarzt – hier darf nur die zwingend notwendige Erstversorgung erfolgen. In akuten Fällen können Betroffene zwar immer ein Notfallzentrum aufsuchen, sie sollen aber vorher möglichst die 116 117 wählen und eine Ersteinschätzung durchlaufen. Um das zu fördern, erhalten Personen, die das tun, einen Nachweis und werden bei gleich bewerteten Beschwerden schneller behandelt als Selbsteinweiser.

Was passiert mit den Rettungsdiensten?

Die Reform der Rettungsdienste ist kompliziert, weil eigentlich die Länder zuständig sind. Für die regionale Planung und Organisation soll das auch so bleiben. Der Bund dringt aber auf eine verbesserte digitale Ausstattung und Vernetzung: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln.

Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich. Geplant sind zudem Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand. In allen Rettungsleitstellen soll bereits am Telefon zur Reanimation angeleitet werden. Außerdem werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit sollen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert werden und schnell erste Maßnahmen durchführen.

Neu ist auch, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Bisher gab es nur eine Erstattung der Fahrtkosten, wenn der Patient auch in ein Krankenhaus transportiert wurde. Bei einem Streit zwischen Rettungsdiensten und Krankenkassen konnten Notfallpatienten daher auf den Kosten sitzenbleiben. Das soll nun ausgeschlossen werden.

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